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Unternehmensberatung für Betriebsräte

in Kooperation mit BR Consultants

BR Consultants. Die Berater der BetriebsräteIn allen Fragen rund ums Betriebsverfassungsrecht sind Betriebsräte bei SWP sehr gut aufgehoben und können mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln. Um dies auch in Fragen zu gewährleisten, die übers juristische weit hinaus gehen, kooperiert SWP mit der Beratungsfirma BR CONSULTANTS, einer führenden Firma in Deutschland, die ausschließlich Betriebsräte berät – ebenso wie SWP im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich.

Lesen Sie im Folgenden, warum die Unterstützung durch BR CONSULTANTS in Ergänzung zur Beratung durch SWP helfen kann, Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber noch zusätzlich zu stärken.

Wenn Betriebsräte mit Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen wegen vom Arbeitgeber geplanter Restrukturierungsmaßnahmen konfrontiert werden, werden ihnen häufig Personalabbaukonzepte vorgelegt. Die Aufgabe des Betriebsrates im Rahmen von § 111 BetrVG ist es, diese Konzepte auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen und Alternativkonzepte zu entwickeln, die sozialverträglicher sind und Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten.

Die Entwicklung solcher Alternativkonzepte erfordert ein besonderes Know-How, über das weder der Betriebsrat noch ein Rechtsberater verfügt.

Solche Arbeiten für den Betriebsrat, die eine wichtige Grundlage für die dann erst zu führenden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sind, sind typische Aufgaben einer Wirtschaftsberatung. Allerdings sind die meisten Wirtschaftsberatungen auf die Beratung von Arbeitgebern ausgerichtet. Die besonderen Bedürfnisse von Betriebsräten werden hier also in der Regel unberücksichtigt bleiben.

Daher kommt für den Betriebsrat in einem solchen Fall nur die Einschaltung einer Unternehmensberatung in Betracht, die auf die Beratung von Betriebsräten spezialisiert ist.

Das Problem ist, dass es hiervon bundesweit nur ganz wenige Unternehmensberatungen gibt. Im Rahmen der Mandate der letzten Jahre konnte SWP die meisten dieser wenigen Anbieter kennen lernen und kann nun eine ausschließlich auf Betriebsräte ausgerichtete Unternehmemsberatung empfehlen, die den Betriebsräten die für ihre Situation passende Kompetenz zur Verfügung stellen kann.

Aufgrund der erheblichen Kosten gibt es häufig Streit über die Berechtigung der Beauftragung einer Unternehmensberatung für den Betriebsrat. In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern ist der Betriebsrat bei interessenausgleichspflichtigen Restrukturierungen nach § 111, Satz 2 BetrVG nach pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, auch neben der Einschaltung eines Anwalts eine Wirtschaftsberatung zu beauftragen.

Die Beauftragung einer Unternehmensberatung kann jedoch nicht die Einschaltung eines Anwaltes ersetzen.

Dies beginnt bereits damit, dass der Anwalt im Streitfall die Berechtigung der Beauftragung eines Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen muss, falls dieser mit dessen Einschaltung nicht einverstanden ist. Darüber hinaus ist nur der Rechtsberater in der Lage, den Betriebsrat in den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu unterstützen. Das Alternativkonzept des Unternehmensberaters ist ihm als Grundlage für die Verhandlungen dabei eine wertvolle Hilfe.

Weitere Informationen über die Leistungen von BR Consultants erhalten Sie unter
www.br-consultants.de sowie telefonisch unter ++49 (0)800 101 46 584.

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www.br-consultants.de sowie telefonisch unter ++49 (0)800 101 46 584.

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