Seminare
Als dritte Säule neben der eigentlichen Anwaltstätigkeit hält SWP seit vielen Jahren bundesweit Vorträge und gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannte Schulungsseminare für Konzern-, Gesamt- und örtliche Betriebsräte. In den Seminaren geben die Anwälte von SWP ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis an die jeweiligen Betriebsratsgremien weiter.
Für das Vorbereiten und Durchführen der Seminare sind bei SWP Joachim Piezynski und Stephanie Törkel zuständig. Beide verfügen über langjährige praktische Erfahrungen als Referenten.
So ist Joachim Piezynski neben den in Eigenregie durchgeführten Inhouse-Seminaren auch als Dozent für die Seminarveranstalter ifb und W.A.F.-Institut tätig.
Der Vorteil der Inhouse-Seminare von SWP besteht darin, dass die Inhalte nicht von der Stange kommen, sondern direkt auf die jeweiligen betrieblichen Problemstellungen zugeschnitten sind. Dabei orientieren sich die Seminare stets an der jeweils aktuellen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes. Dies gilt auch für die begleitenden Seminarunterlagen, die SWP auf Wunsch auch medial aufbereitet (Power-Point) vermittelt.
Ein Ziel von SWP ist es, die Seminartätigkeit zu intensivieren. Daher wurde das Seminarangebot stetig erweitert. Aktuell bietet SWP Seminare zu folgenden Themen an:Seminarthemen
1. Seminarthemen
- Die Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG Teil I)
- Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 77 ff. BetrVG (BetrVG Teil II)
- Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 ff. BetrVG (BetrVG Teil III)
- Interessenausgleich und Sozialplan bei Restrukturierungen
- Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalabbau
- Umwandlungen von Unternehmen und Outsourcing
- Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Der Wirtschaftsausschuss
- Gesamt- und Konzernbetriebsräte
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitnehmerüberlassung
- Die Mitbestimmungsrechte bei Ethik- und Verhaltensrichtlinien
- „Andere“ Betriebsstrukturen im Sinne von § 3 BetrVG
- Arbeitsrechtliche Seminarthemen
2. Seminarkosten
3. Welche Seminare sind gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt?
4. Wie buche ich bei SWP ein Inhouse-Seminar gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG?
5. Bisherige Seminare
1. Seminarthemen
Betriebsverfassungsrecht
Die Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG Teil I)
- Aufbau des Betriebsverfassungsrechts
- Räumliche und personelle Zuständigkeit der Betriebsräte
- Verhältnis Betriebsrat – Arbeitgeber - Belegschaft
- Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats
- Die Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder
- Überblick über die Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sowie der Informations- und Beratungsrechte
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Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 77 ff. BetrVG (BetrVG Teil II)
- Ausübung der Mitbestimmung durch Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Verhältnis von Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Arbeitsvertrag
- Mitbestimmung in allgemeinen Angelegenheiten gem. § 80 BetrVG
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
- Mitbestimmung in allgemeinen personellen Angelegenheiten gem. §§ 92 ff. BetrVG
- Rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
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Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 ff. BetrVG (BetrVG Teil III)
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gem. §§ 99 ff. BetrVG, insbesondere bei Kündigungen gem. §§ 102 ff. BetrVG
- Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten gem. §§ 106 ff. BetrVG
- Mitbestimmung bei Betriebsänderungen gem. §§ 111 ff. BetrVG
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Möglichkeiten der Hinzuziehung von Sachverständigen zur Sicherung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
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Interessenausgleich und Sozialplan bei Restrukturierungen
- Restrukturierungen als Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG
- Informationsansprüche des Betriebsrats
- Möglichkeiten der Hinzuziehung von Beratern
- Taktik und Strategie bei Interessenausgleichverhandlungen
- Alternativen zu Kündigungen durch Umsetzungen, Versetzungen, Qualifizierungen, etc.
- Beschäftigungssicherung gem. § 92a BetrVG
- Nachteilsausgleich
- Strategie und Möglichkeiten bei Sozialplanverhandlungen
- Transfergesellschaften in Sozialplänen
- Erzwingbarer und freiwilliger Sozialplan
- Zuständigkeit von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
- Abfindungsregelungen
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte und Folgen ihrer Missachtung
- Das Einigungsstellenverfahren inkl. aktueller Rechtsprechung
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Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalabbau
- Vorliegen einer Betriebsänderung allein durch Personalabbau
- Taktik und Strategie bei Interessenausgleichverhandlungen
- Voraussetzungen für einen erzwingbaren Sozialplan, § 112a BetrVG
- Mitbestimmung beim Ausspruch von Kündigungen
- Personalabbau durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
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Umwandlungen von Unternehmen und Outsourcing
- Spaltung, Verschmelzung und Verkauf von Unternehmen
- Spaltung, Verschmelzung und Verkauf von Betrieben
- Fremdvergabe von Arbeiten und Aufträgen
- Personalabbau und Betriebs(teil)stilllegungen als Folge sog. Synergieeffekte
- Informations- und Mitbestimmungsrechte der Konzern-, Gesamt- und/oder Einzelbetriebsräte
- Möglichkeiten der Standort- und/oder Beschäftigungssicherung, insbesondere gemäß § 92 a BetrVG
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Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB
- gesetzliche und tatsächliche Voraussetzungen
- typische Erscheinungsformen von Betriebsübergängen
- Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
- aktuelle Rechtsprechung des BGH und des EuGH zu § 613a BGB
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
- Aufgaben und Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden sowie des Stellvertreters
- Taktische Aufgabenverteilung im Rahmen der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite insbesondere bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Vertretung des Betriebsrates im Rahmen der wichtigsten Mitbestimmungsrechte, insb. bei
- Betriebsänderungen
- Betriebsübergängen
- Outsourcing
- Kündigungen
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Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Begriff und Rechtsnatur
- Abschluss, Form und Beendigung der Vereinbarungen sowie Rechtsfolgen bei Abschluss- oder Formmängeln
- Inhalt und Grenzen der Regelungen
- Verhältnis zu Tarif- und Arbeitsverträgen
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
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Der Wirtschaftsausschuss
- Einrichtung und Aufgaben
- Die „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ gem. § 106 Absatz 3 BetrVG
- Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers
- Durchsetzung der Informationsansprüche durch den Betriebsrat
- Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen
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Gesamt- und Konzernbetriebsräte
- Voraussetzungen für die Einrichtung eines GBR / KBR
- Amtszeit, Ausscheiden und Ersatzmitgliedschaft
- Abgrenzung der Begriffe: Betrieb - Unternehmen - Konzern
- Zuständigkeitsverteilung zwischen BR, GBR und KBR
- Verhandlungsstrategien und Gestaltungsmöglichkeiten
- Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen
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Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitnehmerüberlassung
- Unterscheidung der Begriffe „echte“ und „unechte“ Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung zu anderen Formen des Einsatzes fremder Mitarbeiter wie z.B. Werkunternehmer, freie Mitarbeiter, etc.
- Vertragsbeziehungen bei Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Auswahl, Einstellung des Leiharbeitnehmers sowie beim Abschluss und Verlängerung von Leiharbeitsverhältnissen
- Durchsetzung und Sicherung der Mitbestimmungsrechte
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Die Mitbestimmungsrechte bei Ethik- und Verhaltensrichtlinien
- Erklärung des Begriffs
- Einschlägige Mitbestimmungsrechte
- Rechtsprechung
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„Andere“ Betriebsstrukturen im Sinne von § 3 BetrVG
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Voraussetzungen für die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates
- Die Errichtung von Spartenbetriebsräten
- Betriebsverfassungsrechtliche und Individualarbeitsrechtliche Auswirkungen
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Arbeitsrechtliche Seminarthemen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
- Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
- Anpassung und Änderung von Arbeitsbedingungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen
- Der Kündigungsschutz bei betriebsbedingten Kündigungen
- Der Kündigungsschutz bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen
- Der Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte, Schwerbehinderte, Mütter, etc.
- Sozialrechtliche Auswirkungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Das Altersteilzeitrecht
- Die Neuerungen im Arbeitsrecht nach der Bundestagswahl 2005
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2. Seminarkosten
Die Kosten für die Inhouse-Seminare von SWP richten sich nach den jeweiligen Seminarthemen und dem konkreten Aufwand, den SWP bei der Gestaltung und Durchführung des Seminars hat. Diese teilt Ihnen Joachim Piezynski im Vorfeld eines gewünschten Seminars mit. Sollten Betriebsräte ein Seminar nicht in ihren Betriebsräumen durchführen können oder wollen, bietet SWP auf Anfrage auch kombinierte Seminare in Tagungshotels an.
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3. Welche Seminare sind gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt?
Da Betriebsräte über keine eigene Vermögensmasse verfügen, werden die Kosten von Seminaren, die gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt sind, von den Unternehmen getragen.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt der gesamte Aufwand, somit auch Hotel-, Unterkunfts- und Reisekosten bei Seminaren außerhalb der Betriebsräume. Ferner können alle Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG die bezahlte Freistellung zur Teilnahme an den Seminaren verlangen.
Anerkannt bzw. erforderlich sind Seminare generell dann, wenn auf den jeweiligen Betriebsrat Aufgaben zukommen und seine Mitglieder nicht über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Dies ist bei den Grundlagenseminaren zum Betriebsverfassungsrecht (BetrVG Teil I bis Teil III) regelmäßig der Fall. In diesen Seminaren vermittelt SWP Grundlagenwissen, das für die allgemeine Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Ebenso, wie für Betriebsratsmitglieder Grundkenntnisse der Betriebsratsarbeit erforderlich sind, können Wirtschaftsausschussmitglieder entsprechende Grundlagenschulungen beanspruchen.
Gleiches gilt für Grundkenntnisse zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Themen. Ohne diese Grundlagen können Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte ebenfalls kaum ausüben.
Bei den weiteren Spezialthemen, zu denen SWP Schulungsseminare hält, kommt es – wie bereits dargestellt – auf den konkreten Bedarf an. Sollten hierzu Fragen bestehen, ist jedes Betriebsratsmitglied gut beraten, diese zur Vermeidung von Konflikten mit der Arbeitgeberseite im Vorfeld mit SWP zu klären. Die Anwälte stehen hierfür jederzeit zur Verfügung.
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4. Wie buche ich bei SWP ein Inhouse-Seminar gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG?
Sollte ein konkreter Seminarwunsch bestehen, sollte der jeweilige Betriebsrat zunächst zu raten, mit SWP Kontakt aufzunehmen. Joachim Piezynski uns Stephanie Törkel beraten Sie gern!
Im Einzelnen muss die Teilnahme der einzelnen Betriebsratsmitglieder an einem bestimmten Seminar durch einen Beschluss des Gremiums festgestellt werden. Dieser Beschluss ist sodann dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ferner ist den Betriebsratsgremien anzuraten, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber über die Seminarkosten und den Zeitpunkt des Seminars herbeizuführen. Dabei müssen Betriebsräte etwaige betriebliche Besonderheiten berücksichtigen.
Im Einzelnen sollten Betriebsräte nach Feststellung eines bestimmten Schulungsbedarfs in folgenden Schritten vorgehen:1. Telefonische Kontaktaufnahme mit SWP über die Einholung eines konkreten Seminarangebotes und zur Abstimmung des voraussichtlichen Seminartermins.
2. Beschlussfassung im Betriebsratsgremium über die Teilnahme der jeweiligen Mitglieder des Betriebsrates an dem konkret angebotenen Seminar.
3. Schriftliche Information des Arbeitgebers über die beschlossene Seminarveranstaltung und die Teilnahme der jeweiligen Betriebsratsmitglieder.
SWP empfiehlt auch bei anerkannten Seminaren gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit den zeitlichen und finanziellen Umfang der gewünschten Schulung im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzustimmen. So lassen sich vielfach durch erst im Nachhinein einsetzende Informationen der Arbeitgeberseite auftretende Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.
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5. Bisherige Seminare
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsräte, für die SWP in den letzten Jahren Inhouse-Seminare veranstaltet hat.
ARAG Rechtsschutzversicherung AG, Düsseldorf
Badenova AG & Co. KG, Freiburg
Barmenia Allgemeine Versicherung AG, Wuppertal
BKK vor Ort, Mönchengladbach
CSC Deutschland GmbH, Bonn
Deutsche Bahn Gleisbau GmbH, Duisburg
Generali Holding AG, Aachen
GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln
Hewlett-Packard GmbH, Düsseldorf
IBM Business Services GmbH West, Düsseldorf
Klosterfrau M.C.M. Vertriebsges. mbH, Köln
Kötter Aviation GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Motorola GmbH, Berlin
Nokia GmbH, Düsseldorf
professional eservices GmbH, Köln
Schering AG, Berlin
SEB Bank AG, Köln
T-Systems Business Services GmbH Media&Bo, Bonn
UPS United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Neuss
Vodafone Holding GmbH, Düsseldorf
WestLB Systems GmbH, Düsseldorf

