Seminare

Als dritte Säule neben der eigentlichen Anwaltstätigkeit hält SWP seit vielen Jahren bundesweit Vorträge und gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannte Schulungsseminare für Konzern-, Gesamt- und örtliche Betriebsräte. In den Seminaren geben die Anwälte von SWP ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis an die jeweiligen Betriebsratsgremien weiter.

Für das Vorbereiten und Durchführen der Seminare sind bei SWP Joachim Piezynski und Stephanie Törkel zuständig. Beide verfügen über langjährige praktische Erfahrungen als Referenten.

So ist Joachim Piezynski neben den in Eigenregie durchgeführten Inhouse-Seminaren auch als Dozent für die Seminarveranstalter ifb und W.A.F.-Institut tätig.

Der Vorteil der Inhouse-Seminare von SWP besteht darin, dass die Inhalte nicht von der Stange kommen, sondern direkt auf die jeweiligen betrieblichen Problemstellungen zugeschnitten sind. Dabei orientieren sich die Seminare stets an der jeweils aktuellen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes. Dies gilt auch für die begleitenden Seminarunterlagen, die SWP auf Wunsch auch medial aufbereitet (Power-Point) vermittelt.

Ein Ziel von SWP ist es, die Seminartätigkeit zu intensivieren. Daher wurde das Seminarangebot stetig erweitert. Aktuell bietet SWP Seminare zu folgenden Themen an:

Seminarthemen

1. Seminarthemen

2. Seminarkosten

3. Welche Seminare sind gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt?

4. Wie buche ich bei SWP ein Inhouse-Seminar gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG?

5. Bisherige Seminare

 

 

1. Seminarthemen

Betriebsverfassungsrecht

Die Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG Teil I)

nach oben

 

Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 77 ff. BetrVG (BetrVG Teil II)

nach oben

 

Die Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 ff. BetrVG (BetrVG Teil III)

nach oben

 

Interessenausgleich und Sozialplan bei Restrukturierungen

nach oben

 

Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalabbau

nach oben

 

Umwandlungen von Unternehmen und Outsourcing

nach oben

 

Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB

nach oben

 

Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter

nach oben

 

Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden

nach oben

 

Der Wirtschaftsausschuss

nach oben

 

Gesamt- und Konzernbetriebsräte

nach oben

 

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitnehmerüberlassung

nach oben

Die Mitbestimmungsrechte bei Ethik- und Verhaltensrichtlinien

nach oben

 

„Andere“ Betriebsstrukturen im Sinne von § 3 BetrVG

nach oben

 

Arbeitsrechtliche Seminarthemen

nach oben

  

2. Seminarkosten

Die Kosten für die Inhouse-Seminare von SWP richten sich nach den jeweiligen Seminarthemen und dem konkreten Aufwand, den SWP bei der Gestaltung und Durchführung des Seminars hat. Diese teilt Ihnen Joachim Piezynski im Vorfeld eines gewünschten Seminars mit. Sollten Betriebsräte ein Seminar nicht in ihren Betriebsräumen durchführen können oder wollen, bietet SWP auf Anfrage auch kombinierte Seminare in Tagungshotels an.

nach oben

 

3. Welche Seminare sind gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt?

Da Betriebsräte über keine eigene Vermögensmasse verfügen, werden die Kosten von Seminaren, die gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG anerkannt sind, von den Unternehmen getragen.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt der gesamte Aufwand, somit auch Hotel-, Unterkunfts- und Reisekosten bei Seminaren außerhalb der Betriebsräume. Ferner können alle Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG die bezahlte Freistellung zur Teilnahme an den Seminaren verlangen.

Anerkannt bzw. erforderlich sind Seminare generell dann, wenn auf den jeweiligen Betriebsrat Aufgaben zukommen und seine Mitglieder nicht über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dies ist bei den Grundlagenseminaren zum Betriebsverfassungsrecht (BetrVG Teil I bis Teil III) regelmäßig der Fall. In diesen Seminaren vermittelt SWP Grundlagenwissen, das für die allgemeine Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Ebenso, wie für Betriebsratsmitglieder Grundkenntnisse der Betriebsratsarbeit erforderlich sind, können Wirtschaftsausschussmitglieder entsprechende Grundlagenschulungen beanspruchen.

Gleiches gilt für Grundkenntnisse zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Themen. Ohne diese Grundlagen können Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte ebenfalls kaum ausüben.

Bei den weiteren Spezialthemen, zu denen SWP Schulungsseminare hält, kommt es – wie bereits dargestellt – auf den konkreten Bedarf an. Sollten hierzu Fragen bestehen, ist jedes Betriebsratsmitglied gut beraten, diese zur Vermeidung von Konflikten mit der Arbeitgeberseite im Vorfeld mit SWP zu klären. Die Anwälte stehen hierfür jederzeit zur Verfügung.

nach oben

 

4. Wie buche ich bei SWP ein Inhouse-Seminar gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG?

Sollte ein konkreter Seminarwunsch bestehen, sollte der jeweilige Betriebsrat zunächst zu raten, mit SWP Kontakt aufzunehmen. Joachim Piezynski uns Stephanie Törkel beraten Sie gern!

Im Einzelnen muss die Teilnahme der einzelnen Betriebsratsmitglieder an einem bestimmten Seminar durch einen Beschluss des Gremiums festgestellt werden. Dieser Beschluss ist sodann dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ferner ist den Betriebsratsgremien anzuraten, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber über die Seminarkosten und den Zeitpunkt des Seminars herbeizuführen. Dabei müssen Betriebsräte etwaige betriebliche Besonderheiten berücksichtigen.

Im Einzelnen sollten Betriebsräte nach Feststellung eines bestimmten Schulungsbedarfs in folgenden Schritten vorgehen:

1. Telefonische Kontaktaufnahme mit SWP über die Einholung eines konkreten Seminarangebotes und zur Abstimmung des voraussichtlichen Seminartermins.

2. Beschlussfassung im Betriebsratsgremium über die Teilnahme der jeweiligen Mitglieder des Betriebsrates an dem konkret angebotenen Seminar.

3. Schriftliche Information des Arbeitgebers über die beschlossene Seminarveranstaltung und die Teilnahme der jeweiligen Betriebsratsmitglieder.

SWP empfiehlt auch bei anerkannten Seminaren gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit den zeitlichen und finanziellen Umfang der gewünschten Schulung im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzustimmen. So lassen sich vielfach durch erst im Nachhinein einsetzende Informationen der Arbeitgeberseite auftretende Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.

nach oben

 

5. Bisherige Seminare

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsräte, für die SWP in den letzten Jahren Inhouse-Seminare veranstaltet hat.

ARAG Rechtsschutzversicherung AG, Düsseldorf
Badenova AG & Co. KG, Freiburg
Barmenia Allgemeine Versicherung AG, Wuppertal
BKK vor Ort, Mönchengladbach
CSC Deutschland GmbH, Bonn
Deutsche Bahn Gleisbau GmbH, Duisburg
Generali Holding AG, Aachen
GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln
Hewlett-Packard GmbH, Düsseldorf
IBM Business Services GmbH West, Düsseldorf
Klosterfrau M.C.M. Vertriebsges. mbH, Köln
Kötter Aviation GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Motorola GmbH, Berlin
Nokia GmbH, Düsseldorf
professional eservices GmbH, Köln
Schering AG, Berlin
SEB Bank AG, Köln
T-Systems Business Services GmbH Media&Bo, Bonn
UPS United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Neuss
Vodafone Holding GmbH, Düsseldorf
WestLB Systems GmbH, Düsseldorf

nach oben

Betriebsräte Arbeitnehmer BR-Unternehmensberatung
SWP - Online Magazin