SWP magazin
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Fazit:

Sie werden es geahnt haben – wie so oft ist nicht alles Gold, was glänzt. Ein Grundsatz, der im Leben oft stimmt, und der auch im Arbeitsrecht immer wieder dazu mahnt, lieber zwei Mal hinzusehen, bevor man unüberlegt und falsch handelt.

Das Ergebnis zu großen Zutrauens in „gummiartige“, weiche Regelungen und angebliche Rechtslagen, die man vom Hörensagen kennt, erleben wir bei SWP allzu oft in unserer Kanzlei. Immer dann, wenn die Sache schließlich vor Gericht geht und wir als Feuerwehr gerufen werden.

Was mitunter hässlich werden kann – denn in vielen der oben geschilderten Situationen hat der Arbeitgeber alle Trümpfe in der Hand. Eine Sackgasse, die vermeidbar gewesen wäre, und aus der wir unsere Mandanten manchmal nur mit sehr großer Mühe wieder herausholen können.

Also, wenn Sie sich einen Gefallen tun wollen, beherzigen Sie unsere acht populärsten Irrtümer aus dem deutschen Arbeitsrecht, und machen Sie nicht die gleichen Fehler. Auch wenn es bei SWP unsere Mission ist, Sie „da rauszuhauen“ – es muss ja nicht wegen Lappalien sein.

Schließlich ist allen gedient, wenn an Ihrem Arbeitsplatz ein gutes, von gegenseitigem Verständnis geprägtes Klima herrscht. Gerade dann ist es nämlich in einer echten Notsituation (betriebliche Änderung / Umstrukturierung / Insolvenz etc.) wesentlich einfacher, Arbeitsplätze zu retten, als wenn vorher alles Porzellan zerschlagen wurde.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Sie wissen ja, Sie fragen „die Richtigen“… Artikel Ende

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