Betriebsräte unter Druck:
Schwarze Schafe und harte Bandagen
„Das ist der Wasserdruck. Irgendwann ist natürlich Schluss! Dann wird das
Boot vom Wasserdruck zerquetscht!“ (Martin Semmelrogge als Zweiter Wachoffizier in Das Boot)
Vor 15 Jahren war kaum bekannt, was Betriebsräte tun. Spätestens seit der
Opel-Krise änderte sich das, sind Öffentlichkeit und Medien an Betriebsräten
interessiert. Längst kommen nicht mehr nur die Unternehmer in der
Presse zu Wort. Mehr und mehr zählten auch die Positionen des Betriebsrates
als Interessenvertretung der Belegschaft. Besonders deutlich wird
das bei Restrukturierungen, die in der momentanen wirtschaftlichen Gesamtlage
allerorten wie Pilze aus dem Boden schießen. Daher wächst aber
auch der Druck auf die Arbeitnehmervertreter. Betriebsräte müssen nicht
mehr nur die Erwartungen der eigenen Belegschaft erfüllen, also gute Ergebnisse
in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber liefern, sondern sich
mehr und mehr auch gegen Druck wehren, der ganz direkt auf sie ausgeübt
wird. Auch persönlich.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Naujoks vertritt ausschließlich Arbeitgeber.
Aus innerer Überzeugung, wie er selbst sagt. Arbeitsrechtler gibt es viele in
Deutschland, Naujoks behauptet von sich, ein ganz Besonderer zu sein.
Naujoks stellt sich auf seiner Webseite unter folgendem
Beratungsprofil vor:
Beratung, wenn Betriebsratsmitglieder im Unternehmen schwerwiegende
Pflichtverletzungen begehen
Beratung, wenn Betriebsratsmitglieder ihre Rechte im Unternehmen
missbrauchen
Die außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Verleumdungen der Geschäftsführung in der Öffentlichkeit
Geschäftsschädigende Handlungen von Betriebsratsmitgliedern im
Betrieb
Beratung, wenn Gewerkschaftsfunktionäre, ihre Rechte im Untenehmen
missbrauchen
Hausverbot gegen Gewerkschaftsfunktionäre
Strafbare Handlungen von Gewerkschaftsfunktionären
Beratung außerordentlicher Kündigungen von Arbeitnehmern, die gemäß
Tarifvertrag „unkündbar“ sind
Die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern,
die gemäß Tarifvertrag „unkündbar“ sind
Die außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitnehmern,
die gemäß Tarifvertrag „unkündbar“ sind