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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Joachim Piezynski |
Der Einfluss des europäischen Rechts auf das Arbeitsrecht in Deutschland wächst stetig – was etwa die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den deutschen gesetzlichen Kündigungsfristregelungen eindrucksvoll belegt. Deutsche Arbeitnehmer können sich dabei freuen: Die Regelung der Kündigungsfristen hierzulande muss geändert werden. Denn laut dem Urteil des EuGH verstößt § 622 BGB gegen EU-Recht. Am 19. Januar entschied der EuGH in Luxemburg, dass es gegen EU-Recht verstößt, wenn Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Darin, so die höchsten Richter der EU, stecke eine verbotene Diskriminierung aus Altersgründen. Die fragliche deutsche Regelung muss daher sogar in laufenden Prozessen vor deutschen Arbeitsgerichten bis auf weiteres „erforderlichenfalls unangewendet“ bleiben. Konkret heißt das, dass sich für viele Arbeitnehmer in Deuschland die Fristen beim Ausspruch einer Kündigung einzuhalten haben, in vielen Fällen zu Gunsten der betroffenen Arbeitnehmer verlängern. |
Damit endet ein seit Ende 2003 in Deutschland herrschender Zustand der Ungewissheit. Wie es zu der Unklarheit kam und welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH konkret auf Ihr Arbeitsverhältnis haben kann, erfahren Sie in diesem Magazin. Außerdem erwarten Sie natürlich wieder die Rubrik „Das Schnellgericht“ sowie der Medientipp – und ein inländisch-ausländischer Exkurs in der Rubrik „SWP Moment mal!“, in der wir uns der Frage nähern wollen, die Günther Öttinger (CDU) aufgeworfen hat, ob denn Englisch wirklich die Arbeitssprache der Zukunft wird… Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen herzlichst Ihr
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