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für wichtig, Rechtsanwälte beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen einzuschalten (Frage 28, „Anwaltliche Unterstützung ist bei Betriebsänderungen wichtig, wenn ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen werden soll...“ – das Ergebnis ist mehr als eindeutig, fast 60 Prozent entschieden sich bei der Bewertung für „Ich stimme völlig zu“)! Bei dieser Frage erhielt die Aussage die höchste Zustimmung, Rechtsanwälte seien beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen wichtige Partner auf Betriebsratsseite.

Der hohe juristische Beratungsbedarf, der offenbar besteht, erklärt sich unter anderem deshalb, dass die Betriebsräte die Erfahrung machen, dass Arbeitgeber sich ebenfalls in knapp 75 Prozent aller Fälle anwaltlich beraten lassen (Frage 31). Gerade daraus mag auch die Forderung nach einer klaren Trennlinie entstehen: Frage 30 belegt eindeutig, dass Betriebsräte von ihrem Rechtsanwalt erwarten, dass er grundsätzlich keine Arbeitgeber vertritt (über 90 Prozent stimmen der Aussage „Ich finde es gut, wenn der

Die Diagramme zu allen Fragen können Sie hier in der Übersicht einsehen! >>

Betriebsratsanwalt keine Arbeitgeber vertritt“ zu). Nicht so wichtig scheint es für die Betriebsräte hingegen zu sein, dass der Rechtsanwalt unbedingt vor Ort im Betrieb berät (Frage 29).

Für das SWP-Team zeichnet sich hier eine klare Entwicklungslinie ab:„Die Arbeit der Betriebsräte wird immer juristischer“, betont Jörg Werth. Die immer komplexer werdenden Arbeitsgesetze und die Ansprüche der Arbeitgeber verlangen von Betriebsräten eine immer professionellere Arbeit. „Das ist in aller Regel nicht mehr ohne anwaltliche Begleitung zu schultern“, ergänzt Werths Kollege Stephen Sunderdiek.

Gerade wenn man berücksichtige, dass Arbeitgeber in den letzten Jahren immer häufiger nicht mehr auf ihren „Haus- und Hof“-Anwalt zurückgreifen, sondern auf eine der in den letzen Jahren ständig neu gegründeten, arbeitgeberorientierten und rein auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, wird klar, dass Betriebsräte von ihren Beratern eine genau so klare Spezialisierung und Positionierung erwarten können – und sollten.

Stephen Sunderdiek bringt das entsprechende juristische Benchmarking auf den Punkt: „Da reicht eine Fachanwaltschaft für Arbeitrecht allein nicht mehr aus, als Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchen Sie vielmehr weitreichende praktische Erfahrungen in der Beratung von Betriebsräten, und ein auf die Probleme der Betriebsräte ausgerichtetes Spezialwissen.“

Das SWP-Team sieht sich daher voll in dem Anspruch bestätigt, mit dem es vor knapp 9 Jahren angetreten ist: Nämlich die Kanzlei ausschließlich auf Betriebsräte und Arbeitnehmer auszurichten und sich auf deren Beratung und Vertretung zu spezialisieren. Artikel Ende


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