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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Joachim Piezynski |
„Da versteh’ ich den sechs-dreizehn aber anders!“ – diese
oder ähnliche Aussagen hört das SWP-Team oft
von Mandanten. Wovon dabei die Rede ist? Nun, von
der vermutlich komplexesten und am schwierigsten zu
fassenden Rechtsmaterie im individuellen Arbeitsrecht –
dem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB.
Die Vorschrift hat zentrale Bedeutung, nicht nur für das gesamte deutsche Arbeitsrecht. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs sind seit langem durch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) EU–einheitlich genormt. Insbesondere diese EU-einheitliche Rechtsauslegung führte in den beiden zurückliegenden Jahrzehnten allerdings dazu, dass die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BGH) zur Auslegung der einzelnen Vorgaben des § 613a BGB immer wieder an die EU-Rechtsprechung angepasst werden musste. Dies ist vermutlich ein wesentlicher Grund dafür, dass die Vorschrift in der Praxis so schwierig zu fassen ist: Ihre Auslegung unterliegt durch die Verquickung von EURecht und deutschem Recht einem ständigen Wandel. Verlassen kann man sich dabei nur auf eins – dass man sich auf nichts verlassen kann, sondern dass man seine Kenntnisse, was diesen Paragraphen angeht, immer der jeweils aktuellen Rechtsprechung anpassen muss. Sie ahnen es schon: Vor allem das Thema Betriebsübergang und der § 613a BGB wird uns in dieser Ausgabe des SWP-Magazins beschäftigen. |
Dabei geht es zur
Abwechselung aber einmal nicht um die sicherlich auch spannende Frage, wann überhaupt in Einzelfällen ein
Betriebsübergang vorliegt. Damit muss sich der Europäische
Gerichtshof in der Rechtspraxis immer wieder
herumschlagen. Denn Arbeitgeber versuchen meist, einen
Betriebsübergangs zu verschleiern, um bei Kauf von
Betrieben oder Betriebsteilen nicht auch gleich alle dort
beschäftigten Arbeitnehmer „an der Backe zu haben“.
Wir wollen der Frage nachgehen, welche Rechtsfolgen ein unstreitig vorliegender Betriebsübergang für den einzelnen Arbeitnehmer mit sich bringt. Hier wollen wir mit einigen Fehleinschätzungen, die sich hartnäckig im Volksmund halten, aufräumen. Sicherlich ein interessantes und bewegendes Thema, gerade jetzt, in der Krise. Denn eins steht fest: Vielerorts werden die Karten neu gemischt. Mit Betriebsübergängen muss gerade in Krisenzeiten verstärkt gerechnet werden. Wie gewohnt erwarten Sie auch in dieser Ausgabe das Schnellgericht und der Medientipp. Außerdem machen wir in der Rubrik „SWP historisch“ einen Ausflug – in die große Weltwirtschaftskrise von 1929… Viel Vergnügen wünscht bei der Lektüre, Herzlichst, Ihr SWP-Team Joachim Piezynski | |||||