![]() |
Liebe Leserin, lieber Leser, |
|||||||
![]() Joachim Piezynski |
„Alle Jahre wieder…“, so hieß es früher, wenn es auf Weihnachten zuging. Schließlich war klar: Man konnte sich auf ein üppiges Weihnachtsgeld oder gar ein sattes 13. Gehalt freuen. Eine Vorfreude, die in den letzten Jahren vielfach getrübt wurde. Sicher, nicht alles war früher einfach besser. Aber zwischen dem viel gepriesenen „13. Monatsgehalt“ und Weihnachtsgratifikationen musste nicht groß unterschieden werden. Beides gehörte im November zum Arbeitslohn wie die Nordmann-Tanne zu Weihnachten. Leider regierte auch hier in den letzten Jahren vielfach der Rotstift. Weihnachtsgeldzahlungen sind mittlerweile etwas Besonderes. Heute stellt sich alle Jahre wieder die Frage, ob Arbeitgeber über die Zahlung von Gratifikationen nach eigenem Gutdünken entscheiden können. Die Frage kann – wie so vieles im Arbeitsleben – leider weder klar mit „Ja“ noch mit „Nein“ beantwortet werden. Ausschlaggebend ist die Unterscheidung, auf welcher Grundlage die Gratifikation gezahlt wird. Am besten haben es die Arbeitnehmer, deren jährliche tarifliche oder vertragliche Gesamtvergütung ein 13. Gehalt vorsieht. Sie haben einen Anspruch, den ihnen der Arbeitgeber nicht streichen kann. Daneben werden nach wie vor gerade in kleinen Unternehmen Gratifikationen ohne jegliche vertragliche Regelung gezahlt. Passiert das drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt und immer im gleichen Umfang, entsteht laut Auffassung des Bundesarbeitsgerichts |
eine so genannte „Betriebliche Übung“. Damit erwirbt der Begünstigte über die drei Jahre hinaus einen vertraglichen Anspruch auf weitere Zahlung. Das freut den Arbeitnehmer, nicht aber den Arbeitgeber. Diese bleibt nämlich in Krisenzeiten auf seiner Zahlungsverpflichtung sitzen, selbst wenn feststeht, dass er sich das wirtschaftlich nicht mehr leisten kann. Neben einem interessanten und aktuellen Fall zum Thema Weihnachtsgeld präsentieren wir Ihnen in dieser letzten Ausgabe des SWP-Magazins für 2008 zudem einen Artikel über den Ursprung der modernen Arbeiterunfallversicherung und was der mit dem Schriftsteller Franz Kafka zu tun hat, sowie natürlich wieder das Schnellgericht mit Urteilen unter anderem zum Thema Kündigungsschutz, Sozialauswahl und Altersdiskriminierung sowie, wie immer, den Medientipp. Das gesamte SWP-Team wünscht Ihnen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, nach Möglichkeit mit Weihnachtsgeld, sowie einen guten Übergang ins Jahr 2009. Herzlichst Ihr, | |||||