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Kastner: Viel Gestaltungsraum hat man eigentlich nicht, es ist einfach wichtig, möglichst gut mit dem Insolvenzverwalter zusammen zu arbeiten. Vielleicht ist es schon das Wichtigste, ihm die Erfahrungen und Kenntnisse des Betriebsrats mit auf den Weg zu geben. Wenn später ein Sozialplan verhandelt wird, ist der Spielraum ohnehin geringer, aber das gesetzlich zugesicherte Maximum wird meist ohnehin gezahlt, auch das ist ja im Interesse des Insolvenzverwalters wegen reibungsloser Abwicklung.

SWP: Welche Erfahrungen haben Sie während des laufenden Insolvenzverfahrens gemacht?

Kastner: Gerade am Anfang, so im ersten Monat bzw. in den ersten 14 Tagen war alles sehr hektisch, da bestürmten einen die Mitarbeiter mit Fragen wie „Was wird mit meinem Insolvenzausfallgeld?“ SWP und der Insolvenzverwalter sagten aber: „Wartet das Ende ab. Dann geht es richtig los…“ Und so war es auch. Nachdem für eine Weile fast Alltag eingekehrt war, überschlug sich am Ende alles. Am Schlimmsten war das Auf und Ab: Einen Moment sah alles nach Einigung mit dem Investor aus, da dachte man schon, man hätte 90 Prozent der Belegschaft gerettet, eine halbe Stunde später sollten dann doch wieder 70 Prozent der Betriebsangehörigen gekündigt werden. In der vorläufigen Insolvenz ist alles sehr wackelig, das zehrt an den Nerven. Auch die neue Dreierkonstellation von Insolvenzverwalter, Investor und Betriebsrat macht die Dinge nicht einfacher. Wenn an einer Schraube gedreht wird, löst

 

das manchmal eine Kettenreaktion aus. Am Anfang sind das kleine Wellen, am Ende muss man durch einen Riesensturm!

SWP: Wie sehen Sie die Rolle von Geschäftsführung, Betriebsrat und deren Anwälten sowie Arbeitnehmern in der Insolvenz? Kann der Betriebsrat auf die Auswahl des Insolvenzverwalters Einfluss nehmen? Macht es Sinn, auch in der Insolvenz einen Anwalt für den Betriebsrat zu beauftragen?

Kastner: Die Auswahl des Insolvenzverwalters kann der Betriebsrat nur schwer beeinflussen. Objektiv ist es so, dass der Amtsrichter entscheidet. Aber es war gut, dass wir ohnehin schon länger mit SWP zusammenarbeiteten. Das kann ich nur als Tipp an andere Betriebsräte geben. Durch die Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ist der bürokratische Aspekt schon abgehakt. Geht man erst später auf einen Anwalt zu, kann es haarig werden. Der muss sich einarbeiten, so geht wertvolle Zeit verloren. Uns hat die Kooperation von Anfang an sehr geholfen, weil viele kleine Fragen immer schnell und unkompliziert geklärt werden konnten. Auch, um sich Äußerungen des Insolvenzverwalters erläutern und absichern zu lassen.

SWP: Welche Bedeutung hat der Betriebsrat Ihrer Meinung nach gerade in
der Insolvenz für die Belegschaft?

 

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