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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Jörg Werth |
die Konjunktur lässt nach. In der letzten Zeit häufen
sich Nachrichten über Unternehmensinsolvenzen.
Aber es trifft nicht nur Große wie Hertie, Wehmeyer
und SinnLeffers. Auch viele kleine und mittelständische
Firmen sind betroffen. Die Gründe: Finanzprobleme
dank Heuschrecken, hoher EURO-Kurs,
extreme Energie- und Rohstoffkosten oder schlicht
Managementfehler (IKB-Bank). Nicht selten endet
die Krise vor dem Insolvenzgericht. Dann kommt der
Insolvenzverwalter und das Hoffen und Bangen von
Betriebsrat und Belegschaft beginnt. Liquidation,
Verkauf, Zerschlagung, Sanierung: Alles kann passieren.
Möglich, dass Sie denken: Was geht es uns an, unsere Firma ist gesund, hat viel Eigenkapital, schreibt schwarze Zahlen. Die Erfahrung des SWPTeams zeigt, dass es nicht alle, aber viele Unternehmen treffen kann. Ganz sicher aber jeden Mitarbeiter. Wie das? Etwa, indem Ihr Arbeitgeber den Eigentümer wechselt und der pleite macht, oder indem ein Betrieb bzw. Betriebsteile samt Mitarbeitern verkauft werden und der neue Inhaber insolvent wird. Eine Muttergesellschaft kündigt den Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft, die seit Jahren rote Zahlen
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schreibt. Eine Muttergesellschaft wird zahlungsunfähig, kann die Dienste der eigenen, gesunden
Tochter nicht mehr bezahlen – und zieht sie mit
in die Insolvenz. Alles pure Theorie?
Denken Sie an BenQ! Siemens hatte seine Handy- Produktion ausgegliedert und mit Mitarbeitern auf BenQ übertragen. Nur wenige Monate später geriet BenQ in Zahlungsschwierigkeiten und musste vors Insolvenzgericht. Auch SWP hat viele Betriebsräte beraten, deren Arbeitgeber ähnliche Schicksale erlitten. Betriebsverfassungsrecht, besonders Betriebsänderungen in der Insolvenz gehen daher alle an, um für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein. Denn erfahrungsgemäß kommt die Insolvenz oft aus heiterem Himmel. Welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen die Mitbestimmung des Betriebsrates beim Thema Insolvenz hat, verrät Ihnen diese Ausgabe des SWP-Magazins. Herzlichst, Ihr SWP Team |
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