SWP magazin

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

Jörg Werth
Jörg Werth
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die Konjunktur lässt nach. In der letzten Zeit häufen sich Nachrichten über Unternehmensinsolvenzen. Aber es trifft nicht nur Große wie Hertie, Wehmeyer und SinnLeffers. Auch viele kleine und mittelständische Firmen sind betroffen. Die Gründe: Finanzprobleme dank Heuschrecken, hoher EURO-Kurs, extreme Energie- und Rohstoffkosten oder schlicht Managementfehler (IKB-Bank). Nicht selten endet die Krise vor dem Insolvenzgericht. Dann kommt der Insolvenzverwalter und das Hoffen und Bangen von Betriebsrat und Belegschaft beginnt. Liquidation, Verkauf, Zerschlagung, Sanierung: Alles kann passieren.

Möglich, dass Sie denken: Was geht es uns an, unsere Firma ist gesund, hat viel Eigenkapital, schreibt schwarze Zahlen. Die Erfahrung des SWPTeams zeigt, dass es nicht alle, aber viele Unternehmen treffen kann. Ganz sicher aber jeden Mitarbeiter. Wie das?

Etwa, indem Ihr Arbeitgeber den Eigentümer wechselt und der pleite macht, oder indem ein Betrieb bzw. Betriebsteile samt Mitarbeitern verkauft werden und der neue Inhaber insolvent wird. Eine Muttergesellschaft kündigt den Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft, die seit Jahren rote Zahlen

 

schreibt. Eine Muttergesellschaft wird zahlungsunfähig, kann die Dienste der eigenen, gesunden Tochter nicht mehr bezahlen – und zieht sie mit in die Insolvenz. Alles pure Theorie?

Denken Sie an BenQ! Siemens hatte seine Handy- Produktion ausgegliedert und mit Mitarbeitern auf BenQ übertragen. Nur wenige Monate später geriet BenQ in Zahlungsschwierigkeiten und musste vors Insolvenzgericht. Auch SWP hat viele Betriebsräte beraten, deren Arbeitgeber ähnliche Schicksale erlitten.

Betriebsverfassungsrecht, besonders Betriebsänderungen in der Insolvenz gehen daher alle an, um für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein. Denn erfahrungsgemäß kommt die Insolvenz oft aus heiterem Himmel. Welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen die Mitbestimmung des Betriebsrates beim Thema Insolvenz hat, verrät Ihnen diese Ausgabe des SWP-Magazins.

Herzlichst,

Ihr SWP Team

 
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