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LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.12.2007, 6 TaBV 49/07 Zum Entfall der Verpflichtung des Arbeitgebers, nach verweigerter Zustimmung
zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers das Arbeitsgericht nach § 99
BetrVG und § 100 BetrVG anrufen zu müssen, bemerkt das Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz:
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Arbeitsgericht Detmold, Beschluss vom 12.09.2007, 1 BV 43/07 Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze auch dann auf Aufforderung
des Betriebsrates innerbetrieblich ausschreiben zu müssen, wenn diese
nur mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen, betont das Arbeitsgericht
Detmold in einem Urteil: |
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