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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Stephen Sunderdiek |
immer häufiger sprechen uns Betriebsräte auf das
Thema Leiharbeit an. Denn sie haben erkannt: Das
Thema Leiharbeit spielt in den meisten Betrieben
eine immer größere Rolle.
Stammbelegschaften in vielen Betrieben werden verkleinert und gleichzeitig Leiharbeitnehmer beschäftigt. Nicht selten tauchen Mitarbeiter vom alten Stammpersonal wieder als Leiharbeitnehmer auf und verrichten die gleichen Arbeiten wie zuvor – allerdings für viel weniger Lohn und Gehalt. Außerdem gibt es immer mehr arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren wegen Einstellung von Leiharbeitnehmern. Immer mehr Betriebsräte verweigern ihre Zustimmung mit der Begründung, dass so Nachteile für Mitarbeiter ihrer Stammbelegschaft entstehen. |
Streitpunkt ist immer wieder, wie weit bei der Einstellung
von Leiharbeitnehmern die Unterrichtungspflicht
des Arbeitgebers reicht. Auch um den Umfang des
Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechts des
Betriebsrates bei einem Austausch geht es oft bei
rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Schließlich entzünden sich die Geister an der
Frage, ob und in welchem Umfang Betriebsräte die
betriebsverfassungsrechtlichen Rechte von Leiharbeitnehmern
wahrnehmen können und dürfen, die
über die Beteiligung des Betriebsrates nach § 99
BetrVG bei der Einstellung von Leiharbeitern hinausgehen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates bei diesen Themen zur Leiharbeit bestehen, verrät Ihnen diese Ausgabe des SWP-Magazins.
Herzlichst, |
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