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Reibungsverluste und Ablaufstörungen sind vom Arbeitgeber grundsätzlich Fazit Wahrlich kompliziertes juristisches Parkett, diese Entscheidung. Fassen wir
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Lassen Sie sich als Eltern daher nicht ins Bockshorn jagen! Auch wenn viele Unternehmer sehr hartherzig gegenüber Menschen handeln, die aktiv etwas gegen die demographische Misere in Deutschland und für ein ausgewogenes solidarisches Gleichgewicht tun (ja, auch für die Arbeitskräfte und Steuerzahler von Morgen sorgen!), sehen die zuständigen höchsten juristischen Organe in unserem Staat die Sache mitunter ganz anders. Beruf und Kinder müssen sehr wohl vereinbar sein, nicht nur auf dem Papier. Es gilt, Lippenbekenntnisse auf Arbeitgeberseite zu entlarven und einzufordern, dass Kinder mehr sind als lästige Anhängsel, gegen die Unternehmen nur vordergündig nichts (Wirksames) haben. SWP ist gern der Partner an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche
vor der Einforderung zu prüfen. Oder, falls schon Nachwuchs und
eine damit verbundene Konfliktsituation im Betrieb vorhanden sein sollte,
den Unternehmer an die Grenzen dessen zu erinnern, was er angesichts
elterlicher Pflichten einfordern kann. Scheuen Sie sich nicht, auf Ihr Recht
zu pochen! Hier geht es nicht um egoistische Bequemlichkeit, wie mancher
Arbeitgeber gern suggeriert, sondern um das Wohl Ihrer Kinder. Und das
Wohl der Kinder einer Gesellschaft sollte eigentlich alle angehen.
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