SWP magazin

Reibungsverluste und Ablaufstörungen sind vom Arbeitgeber grundsätzlich
hinzunehmen. Auch, dass die Übergabezeit „zwingend unproduktiv“ sein
müsse, zweifelt das BAG an.
Zudem hat die Kita nicht einmal behauptet, das Problem der Arbeitsverteilung
der Teilzeitkräfte sei nicht zu lösen. Allein der Umstand, dass der
Hauswirtschaftsleitung Leitungsaufgaben zukommen, berechtigt den Arbeitgeber
noch nicht, Verringerungswünsche abzulehnen. Damit öffnet das
BAG die Tür sogar noch ein Stück weiter und deutet indirekt an, dass sogar
leitenden Angestellten unter Umständen Teilzeitarbeit ermöglicht werden
muss. Artikel-Ende

Fazit

Wahrlich kompliziertes juristisches Parkett, diese Entscheidung. Fassen wir
also noch einmal zusammen:

  • Arbeitnehmer haben ein Recht, ihre Arbeitszeit während der Elternzeit zwei Mal zu verkürzen. Daneben haben sie einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit nach Beendigung der Elternzeit.
  • Es müssen ausreichende, gravierende betriebliche Gründe vorhandensein, um so ein Ansinnen seitens des Arbeitgebers zu entkräften, und, ganz entscheidend:
  • Die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Arbeitgeber – rhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und entstehende Kosten muss er nachweisen!

Lassen Sie sich als Eltern daher nicht ins Bockshorn jagen! Auch wenn viele Unternehmer sehr hartherzig gegenüber Menschen handeln, die aktiv etwas gegen die demographische Misere in Deutschland und für ein ausgewogenes solidarisches Gleichgewicht tun (ja, auch für die Arbeitskräfte und Steuerzahler von Morgen sorgen!), sehen die zuständigen höchsten juristischen Organe in unserem Staat die Sache mitunter ganz anders. Beruf und Kinder müssen sehr wohl vereinbar sein, nicht nur auf dem Papier. Es gilt, Lippenbekenntnisse auf Arbeitgeberseite zu entlarven und einzufordern, dass Kinder mehr sind als lästige Anhängsel, gegen die Unternehmen nur vordergündig nichts (Wirksames) haben.

SWP ist gern der Partner an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche vor der Einforderung zu prüfen. Oder, falls schon Nachwuchs und eine damit verbundene Konfliktsituation im Betrieb vorhanden sein sollte, den Unternehmer an die Grenzen dessen zu erinnern, was er angesichts elterlicher Pflichten einfordern kann. Scheuen Sie sich nicht, auf Ihr Recht zu pochen! Hier geht es nicht um egoistische Bequemlichkeit, wie mancher Arbeitgeber gern suggeriert, sondern um das Wohl Ihrer Kinder. Und das Wohl der Kinder einer Gesellschaft sollte eigentlich alle angehen. Artikel-Ende

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