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„Wir haben Nichts gegen Kinder – zumindest nichts Wirksames“Wie Arbeitgeber beim Thema Elternzeit
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fällt, wenn sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten wollen. Dann stößt die Kinderfreundlichkeit vieler Arbeitgeber an ihre Grenzen. Sie lehnen den Teilzeitwunsch des betreuenden Elternteils allzu oft mit der Behauptung ab, das sei innerbetrieblich nicht umsetzbar. Die Arbeitnehmerin (wir verwenden die weibliche Form, da es meist um Mütter geht) sei herzlich willkommen – aber nur in Vollzeit! Dabei wissen Arbeitgeber, besonders wenn sie selbst Kinder haben, dass das meist nicht klappt. Diese Situation und die Rechtsfolgen der Ablehnung des Teilzeitwunsches nutzen Arbeitgeber gern aus: Denn nimmt man das „Nein“ des Arbeitgebers nicht hin, muss man den Teilzeitwunsch gerichtlich durchsetzen. Die langsamen Mühlen der Justiz spielen aber dem Chef in die Hände: Eine Verfahrensdauer in erster Instanz von vier Monaten und mehr bedeutet für die gebeutelte Mutter, dass sie nach Ablauf der Elternzeit und während des laufenden Verfahrens zunächst in Vollzeit (!) ins Arbeitsleben zurück muss, will sie ihre Stelle nicht riskieren. Das schaffen viele Mütter wegen der schwierigen Betreuungssituation oft nicht. Derart perfide kalkulierende Arbeitgeber zeigen sich dann aber „verantwortungsbewusst“, indem sie betroffenen Arbeitnehmerinnen anbieten, das Arbeitsverhältnis für „kleines Geld“ zu beenden. Fortsetzung auf nächster Seite
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