SWP magazin

Liebe Leserin, lieber Leser,

Joachim Piezynski
Joachim Piezynski

längst haben nicht mehr nur Frauen Probleme, nach den ersten Lebensjahren ihrer Kinder wieder im Berufsleben Tritt zu fassen. Zankapfel ist in der Regel immer der zeitliche Umfang, in dem Mütter oder Väter wieder in ihren Job zurückkehren können. Wegen der Kinder steht meistens der Wunsch nach einer Teilzeit-Tätigkeit im Raum. Leider werden sie von ihren Arbeitgebern mitunter arg unter Druck gesetzt, doch ja (wieder) in Vollzeit zu arbeiten. „Natürlich sind wir ein familien- und kinderfreundliches Unternehmen – nur müssen Eltern bzw. Mütter mit Kindern ja nicht unbedingt bei uns arbeiten!“, so schallt es Arbeitnehmern mitunter unverhohlen zynisch entgegen.

So oder ähnlich lässt sich die Haltung vieler Arbeitgeber beschreiben, die zunehmend auch Väter, aber in erster Linie Mütter nach der Geburt ihrer Kinder erfahren. In der Regel nehmen sie im Anschluss an die Geburt ihrer Kinder Elternzeit nach dem Bundeserziehungs- und Elternzeitgesetz (BEEG) von bis zu drei Jahren in Anspruch. Das Gesetz gewährt den Eltern weiterhin einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit sowie auf Rückkehr in das Beschäftigungsverhältnis. Letzteres jedoch nur zu denselben Konditionen wie vor der Geburt des Kindes, also zumeist in eine Vollzeit-Tätigkeit.

Damit beginnt oft ein Hauen und Stechen, in dem meist die jungen Eltern das faktische Nachsehen haben. Viele Eltern werfen das Handtuch, weil Arbeitgeber die den längeren Atem haben - auf Kosten ihrer sozialen Verantwortung! Denn woher kommen schließlich all die Fälle überforderter Eltern und vernachlässigter Kinder? Und warum sind in Deutschland die Geburtenraten nach wie vor zu niedrig? Lebten wir in einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, in der auch das Erwerbsleben besser auf Nachwuchs eingestellt wäre, blieben uns sicherlich viele dieser Probleme erspart. Was Sie als Arbeitnehmer und Eltern tun können, um sich zu wehren und zu Ihrem Recht zu kommen - darum geht es in dieser Ausgabe des SWP-Magazins.

Herzlichst,
Ihr
SWP-Team

 
 
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