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zwei Anwälte und ein Arbeitsrichter, die jeweils bis zu 300 Euro in der Stunde kosten, und lassen Sie die das mal eine Woche machen… SWP regelt das meist so: Einerseits vereinbaren wir mit Arbeitgebern fast ausschließlich Pauschalen, so dass sich unser Honorar nicht erhöht, wenn die Einigungsstelle längere Zeit tagt als geplant. Andererseits machen wir gerade Arbeitgebern, die Druck ausüben, klar, dass wir den Betriebsrat beraten werden – und zwar unabhängig von seiner Bereitschaft, unsere Kosten zu übernehmen. Notfalls müssen wir dann unsere Vergütung über das Arbeitsgericht durchsetzen. Dies ist aber die absolute Ausnahme. Meist kommt es in solch einem Fall einfach darauf an, einen kühlen Kopf zu bewahren und den längeren Atem zu haben.
SWP-Magazin: Bevor die nächste Diskussionsrunde beginnt – haben Sie noch eine Sache, die Ihnen besonders am Herzen liegt, und die Sie den Lesern des SWP-Magazins gern mitteilen würden?
Sunderdiek: Unbedingt, weil Richter Alfred Then das ja auch schon ansprach: Verhandeln Sie nie einen Interessenausgleich ohne Sozialplan, wenn es zum Schlimmsten kommt. Daraus ergeben sich meist nur Nachteile, am Ende kommt es, wenn Sie Pech haben, zu Kündigungen, ohne dass ein Sozialplan steht. Dann ist es völlig unklar, ob überhaupt bzw. in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden. Hier ist also ein strategisches Gesamtkonzept gefragt, um die Interessen der Belegschaft best möglich zu wahren. 

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