Der einzige Schutz: Sich gut in die Lage des Arbeitgebers einfühlen, eine „Antenne“ dafür entwickeln, wenn er nur fintiert (wenn er also schon mit weniger als seiner eigentlichen Forderung sein Ziel erreicht sein könnte) – oder mit einem erfahrenen Anwaltsteam arbeiten, das zwar nicht Gedanken lesen kann, aber viele Schlichen von Arbeitgebern bereits kennt.
Fazit
Sie sehen: Gewissermaßen wurde bei unserem SWP-Betriebsrätetreffen eine Büchse der Pandora geöffnet. Aber die Hoffnung sitzt nicht ganz tief unten in dem infernalen Gefäß. Gewappnet mit dem richtigen Wissen und der richtigen Einstellung verliert das schwierige Thema Einigungsstelle schnell den schlimmsten Schrecken. Hoffentlich nach dieser Ausgabe und unserem 6. Treffen für Betriebsräte auch für diejenigen, die noch nicht damit zu tun hatten.
Und wappnen sollten Sie sich: Denn eine Vogel-Strauß-Taktik wird Ihnen auch nicht weiterhelfen. Dafür spricht auch die Statistik von SWP aus den letzten drei Jahren. Wir berieten in diesem Zeitraum rund 280 Betriebsräte in rund 800 Mandaten, die meisten davon aus der sehr bewegten metallverarbeitenden Branche. Es versteht sich, dass wir es auch mit etlichen Einigungsstellen zu tun hatten. Der Wind wird rauer. Besser, Sie sind vorbereitet.
Aber es sind Referenten wie Alfred Then, die Mut machen. Eine Einigungsstelle ist kein Hexenwerk. Und vor allem kein Selbstbedienungsladen für den Arbeitgeber. Wenn Sie die Regeln kennen und sich nicht davor scheuen, das Richtige zu tun, sind Ihre Chancen gut. Besonders, wenn Sie rechtzeitig fundierte juristische Beratung einholen, die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Einigungsstelle kennen und ihre Strategie von Anfang an hierauf ausrichten. Das SWP-Team steht Ihnen, wie in allen arbeitsrechtlichen Lebenslagen, gern zur Seite. Schließlich wurde das Betriebsverfassungsrecht auch für Arbeitnehmer gemacht. Man muss nur zur Durchsetzung der Interessen manchmal härter verhandeln. Aber das sollten Sie in Kauf nehmen – allein schon, damit nicht Recht haben und Recht kriegen in Ihrem Fall zweierlei Dinge sind.