Ein weiteres wichtiges Thema, dem sich die Veranstaltung widmete, war das der Fristsetzung. Besonders zur Aufnahme von Verhandlungen sei die Fristsetzung ein unverzichtbares Werkzeug, mit dem der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber seinen ernsthaften Willen zur Herbeiführung einer Regelung Nachdruck verleihen könne. Welche Fristsetzung gegenüber dem Arbeitgeber angemessen sei, könne man nicht pauschal sagen, sondern nur im konkreten Fall unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange entscheiden. Der Experte rät: „Bringen Sie ihn nicht in Bedrängnis – fragen Sie ihn einfach, wie lange er braucht.“ Eine Frist zwischen zwei und vier Wochen zu setzen sei typisch, bestätigen auch die Anwälte von SWP. Stephen Sunderdiek: „Grundsätzlich gibt es da keine festen Zeiträume, wenn der Arbeitgeber lediglich aufgefordert werden soll, die Verhandlungen aufzunehmen, mag die Frist durchaus kürzer ausfallen.“
Bedenken sollten Betriebsräte immer: Bei Schwierigkeiten bietet eine Einigungsstelle große Chancen. Etwa wenn es darum geht, Informationen vom Arbeitgeber zu erhalten – besonders jene, die dem Betriebsrat trotz entsprechender Bitten bis dahin vorenthalten worden sind (etwa Bilanzen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers bei Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialplans).
Ein letzter Tipp vom Experten Alfred Then:
„Wenn es hart auf hart kommt und Abfindungen verhandelt werden – versuchen Sie nicht zu hoch anzufangen.“ Wichtig sei es, zuerst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens herauszufinden. Wer zu hohe Forderungen stelle und später als Betriebsrat erklären müsse, warum erheblich weniger gezahlt werde, werde schnell unglaubwürdig. Ein guter Faktor, mit dem man „beruhigt“ aus solchen Verhandlungen rausgehen könne, liege zwischen einem halben und einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. „Das ist wie auf dem Basar – es wird lange gefeilscht und am Ende der Preis bezahlt, von dem beide Seiten wussten, dass es der Richtige ist.“
Neben den ansprechenden Ausführungen Alfred Thens berichtete auch das SWP-Team aus dem Tagesgeschäft einer Anwaltskanzlei zum Thema Einigungsstelle. Stellvertretend für drei spannende Fälle sei hier ein Kniff kurz skizziert, den Arbeitgeber immer wieder anwenden und der zum Problem für Betriebsräte werden kann: Das Arbeiten in „Wellen“ bei der Durchsetzung personeller Abbaumaßnahmen. Das Problem kann immer auftauchen, wenn ein Arbeitgeber eine Maßnahme mitten in der Durchführung ändert. Dieser Möglichkeit müsse man sich gedanklich stellen, betont SWP-Anwalt Jörg Werth: „Dann sagt der Arbeitgeber mitten in der Einigungsstelle: „Ich baue jetzt 10-20 Mitarbeiter weniger ab, dann müssen wir nicht mehr weiter reden. Das ist leider auch ein möglicher Ausgang.“