SWP magazin

Fazit

Zurück auf die Erde: Sicher ist verständlich, dass die Arbeitnehmerin in nserem
Fallbeispiel versucht hat, sich eine feste Anstellung zu erklagen. Aber andererseits konnte dieses Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein – der sich wohl auch dank der Zurückverweisung ans Landesarbeitsgericht in Köln kaum einstellen wird. Wer in solch einer Klage versucht, mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu kokettieren, muss sich genau darüber informieren und sichergehen, dass seine Stelle und Tätigkeit auch wirklich die Anforderungen erfüllt, die der Gesetzgeber in diesem Fall als Hürde gesetzt hat. Sonst geht der Schuss schnell nach hinten los, selbst wenn Potenzial für ein „mehr“ aus Arbeitnehmersicht vor Gericht gegeben sein sollte.

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Damit wollen wir keinesfalls die Einführung dieses Gesetzes und die in ihm implizit angelegten Möglichkeiten zum Unterlaufen des Kündigungsschutzes in Schutz nehmen – in den letzten Jahren hat sich leider auch in Deutschland viel zu sehr eine „Hire and Fire“-Mentalität US-amerikanischer Prägung durchgesetzt. Aber gerade aus einem Negativ-Beispiel kann man viel lernen, weswegen wir uns dafür entschieden haben, den betreffenden Fall zu präsentieren.

Es ist immer gut, als Arbeitnehmer selbst die dünne rote Linie zu ziehen, die nicht überschritten werden darf. Noch besser ist es allerdings, bei seinen Forderungen ein realistisches Maß einzuhalten. Dafür brauchen Sie anchmal
mehr Fachkompetenz, als auf den ersten Blick ersichtlich sein mag. Falls es Fragen gibt, vergessen Sie nicht: SWP ist in allen Lebenslagen an Ihrer Seite. Ob im Orbit, oder auf der Erdoberfläche. Fazit-Ende

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