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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Joachim Piezynski |
„Der Kündigungsschutz in Deutschland würgt den Aufschwung ab und verhindert vielfach Neueinstellungen“ – so oder ähnlich tönt es aus Wirtschaftskreisen und seitens konservativer Politiker immer wieder. Eigentlich hat sich am Kündigungsschutz, also an den seit 2004 geltenden Gesetzen aber auch seit dem Regierungswechsel 2005 nichts geändert. Warum? Aus Arbeitnehmersicht ist das einfach zu beantworten: Es ist gar nicht notwendig, den Kündigungsschutz (weiter) zu lockern; es existiert bereits eine Vielzahl anderer Regelungen, die es Arbeitgebern ermöglichen, den Kündigungsschutz systematisch zu unterlaufen. Eine große Rolle spielt dabei das 2001 eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Es sorgte für eine stetig zunehmende Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge. So ist es in vielen Branchen Usus, Neueinstellungen nur noch auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge vorzunehmen; etwa in vielen Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, |
insbesondere aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe. Aber sogar in der Raumfahrt sind befristete Verträge inzwischen anzutreffen – wie das juristische Fallbeispiel in unserer aktuellen Ausgabe zeigt. Außerdem erwarten Sie in dieser neuen Ausgabe Ihres SWP-Magazins einige Gedanken zum Thema „Arbeitsplatz: Weltraum“, der bewährte SWPMedientipp und natürlich die Rubrik „Das Schnellgericht“ mit interessanten, aktuellen juristischen Entscheidungen – garantiert ein nahrhafter Informationssnack und keine Astronauten-Nahrung. Herzlichst, | |||||