![]() |
Verfügung stehenden Informationen macht. Ein letzter Tipp an dieser Stelle: Kann man den Arbeitgeber in den Interessenausgleichsverhandlungen nicht von seiner Maßnahme abbringen, obwohl der Betriebsrat in seinem eigenen Konzept nachgewiesen hat, dass die geplante Maßnahme des Arbeitgebers mit erheblichen Risiken verbunden ist, kann man ihm dies bei der Sozialplandotierung entgegen halten. Und hier noch eine Kurz-Checkliste für Betriebsänderungen, die wir Ihnen in keinem Fall vorenthalten möchten: Zusammenfassung: 1. Prüfung der Zuständigkeit des Betriebsrates 2. Prüfung, ob eine interessenausgleichspflichtige sowie sozialplanpflichtige Betriebsänderung besteht 3. Informationen und Unterlagen zur geplanten Maßnahme und deren Auswirkungen vom Arbeitgeber anfordern (Fragenkatalog empfehlenswert) und Frist zur vollständigen Beantwortung der Fragen setzen 4. Nach Auswertung der Informationen Alternativkonzept entwickeln zur Vorbereitung auf die Beratungen über einen Interessenausgleich
|
5. Interessenausgleich und Sozialplan nur im Paket mit dem Arbeitgeber verhandeln; im Auge behalten, was rechtlich durchsetzbar ist für den Betriebsrat, aber auch für den Arbeitgeber und was nicht, insbesondere 6. Zeitliche Komponente bei der Verhandlungsstrategie beachten (welchen Zeitdruck hat der Arbeitgeber, kann der Betriebsrat den Zeitdruck durch schnelles Verhandeln für sich nutzen oder nützen ihm langwierige 7. Interessenausgleich als Betriebsvereinbarung abschließen (Vorsicht bei Abschluss einer Namensliste im Sinne von § 1 Absatz 5 KSchG, an extrem nachteilige Folgen für die auf der Namensliste befindlichen Mitarbeiter denken) 8. Sozialplan sollte ausgewogen sein in Bezug auf die Milderung von Nachteilen der von einer Maßnahme betroffenen Mitarbeiter, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigen, um den Bestand der verbleibenden Belegschaft zu sichern (hier hilft nur eine genaue Auswertung der Wirtschaftsdaten des Unternehmens, um dies zu ermitteln)
| ||||