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Unser Arzt war seit November 2003 wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Er nahm, nachdem er noch Urlaub eingebracht hatte, am 19. Juli 2004 seine Arbeit wieder auf. Während seiner Arbeitsunfähigkeit hatte er sich bis 11. Februar 2004 in stationärer, danach in ambulanter Behandlung befunden. Vom 7. Mai bis 19. Mai 2004 hatte der Kläger einen Wiedereingliederungsversuch unternommen, der jedoch erfolglos bgebrochen
wurde. Seit Oktober 2004 ist der Kläger fortlaufend arbeitsunfähig erkrankt.

Seit Mai 2002 fühlte er sich “gemobbt”. Nachdem er im März 2003 erste Vorwürfe gegen den Chefarzt erhoben hatte, führte der Verwaltungsdirektor der Beklagten eine Reihe von Gesprächen mit den beiden betroffenen Ärzten sowie mit anderen Ärzten und Mitarbeitern der Neurochirurgischen Klinik. Im Sommer 2003 schaltete der Kläger einen Rechtsanwalt ein. Lösungsversuche in Konfliktvermittlungskonferenzen scheiterten, unter anderem, weil der Chefarzt sich vollkommen unkooperativ zeigte.

Das Ass im Ärmel unseres gebeutelten Doktors war aber sein Mobbing- Tagebuch. Akribisch hatte er unzählige Vorfälle festgehalten: Etwa, dass er 2002 seinen Urlaub umbuchen musste und eine Reise im Herbst abbrechen musste, dass er bei einer Diskussion über Implantatverwendung zum Jahreswechsel 2001/2002 in Gegenwart Dritter regelrecht „abgebügelt“ worden sei, dass er 2003 eine inhaltlich unzutreffende Abmahnung

erhalten habe und so weiter. Auch hielt der stark gemobbte Mediziner Gesprächssituationen grob skizziert fest. Etwa, als er am 4. Juni 2003 vom Chefarzt auf dem Flur vor den Aufzügen in Gegenwart von vier Kollegen herablassend und aggressiv darauf angesprochen worden, dass bei einer von ihm überwachten Hirntumoroperation vier Bohrlöcher anstelle von maximal zweien gesetzt worden seien. Dabei meinte der Chefarzt, dass er es ihm „falls er so was nicht könne“, das ja mal bei einer Operation zeigen könne.

Zudem konnte er mehrere Gelegenheiten belegen, bei denen der Chefarzt im Vieraugengespräch wiederholt und ernsthaft ihm gegenüber den Vorwurf erhob, dass er den vormaligen Chefarzt hintergangen und dessen Rauswurf veranlasst habe, und dass ihm im Rahmen einer Diskussion um fachübergreifende Bereitschaftsdienste vor versammelter Mannschaft unlautere Motive unterstellt wurden: “Sie wollen doch nur Ihren Hintern im Bett lassen können und Ihre Pfründe sichern”.

Bei Änderungen in Bezug auf Operationstaktiken wurde er mehrfach vom Chefarzt mit den Worten angebrüllt: “Ich bin hier Operateur und Sie sind mein Handlanger. Sie haben zu tun, was ich Ihnen sage!” In einem Gespräch am 6. August 2004 fragte der Chefarzt den am Ende seiner Kraft angekommenen Kläger schließlich, wie er sich seine Zukunft in der Abteilung vorstelle,

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