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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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![]() Joachim Piezynski |
„Unterschreiben Sie nur noch hier, und alles ist geregelt…“ So oder ähnlich tönt es des Öfteren in deutschen Büros bei einer der letzten Gelegenheiten, bei denen Arbeitnehmer mitunter ihren Chef oder Vorgesetzten sehen. Manchmal mit fatalen Folgen. Der Spruch, der von der Seriosität her zum Teil eher zu dubiosen Haustürgeschäften oder Drückerkolonnen passt, macht auch in Personalangelegenheiten immer öfter „von sich Reden“.
Das Ziel ist klar: Die Kündigung ist gerade an den Mann oder an die Frau gebracht worden, und nun | schützt: Eben den besagten, per Unterschrift vom gutgläubigen, gerade gefeuerten Arbeitnehmer bestätigten Verzicht auf mögliche rechtliche Schritte gegen den Rausschmiss.
Beliebt ist diese „feine Methode“ allerdings auch bei verdeckten Vertragsänderungen. Doch es gibt Veränderungen zum Positiven. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem typischen Fall solcher „Unterschriftserschleichung“ die Arbeitnehmer-Position gestärkt. Alles dazu erfahren Sie in dieser neuen Ausgabe des SWP-Magazins. Das Schnellgericht entfällt dieses Mal. Dafür haben wir mehr Platz, Sie über unser wichtiges Anliegen aufzuklären. Bleibt uns nur noch, Ihnen alles Gute für das Jahr 2008 zu wünschen. Und lassen Sie sich nicht zu unüberlegten, nicht ausreichend geprüften Unterschriften hinreißen – was diese Dinge angeht, geht nämlich immer noch Studieren über Probieren, und nicht umgekehrt. Herzlichst, | |||||
SWP Magazin · Nr. 7 · 2008 Herausgeber: |
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