SWP magazin

Liebe Leserin, lieber Leser,

Joachim Piezynski
Joachim Piezynski
„Unterschreiben Sie nur noch hier, und alles ist geregelt…“ So oder ähnlich tönt es des Öfteren in deutschen Büros bei einer der letzten Gelegenheiten, bei denen Arbeitnehmer mitunter ihren Chef oder Vorgesetzten sehen. Manchmal mit fatalen Folgen. Der Spruch, der von der Seriosität her zum Teil eher zu dubiosen Haustürgeschäften oder Drückerkolonnen passt, macht auch in Personalangelegenheiten immer öfter „von sich Reden“.

Das Ziel ist klar: Die Kündigung ist gerade an den Mann oder an die Frau gebracht worden, und nun
soll versucht werden, den durch die Gesamtsituation ohnehin schon verunsicherten Arbeitnehmer durch zusätzlichen Druck dazu zu bewegen, dem Arbeitgeber einen Persilschein auszustellen. Die Rede ist von den so genannten „Klageverzichtserklärungen“. Unter dem Vorwand, sich nur den Empfang der Kündigung quittieren zu lassen, nutzen unseriöse Arbeitgeber die selbst aufgebaute Drohkulisse aus, um der eigentlichen Kündigungsquittung einen Passus hinzuzufügen, der sie vor Kündigungsschutzklagen

schützt: Eben den besagten, per Unterschrift vom gutgläubigen, gerade gefeuerten Arbeitnehmer bestätigten Verzicht auf mögliche rechtliche Schritte gegen den Rausschmiss.

Beliebt ist diese „feine Methode“ allerdings auch bei verdeckten Vertragsänderungen. Doch es gibt Veränderungen zum Positiven. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem typischen Fall solcher „Unterschriftserschleichung“ die Arbeitnehmer-Position gestärkt. Alles dazu erfahren Sie in dieser neuen Ausgabe des SWP-Magazins. Das Schnellgericht entfällt dieses Mal. Dafür haben wir mehr Platz, Sie über unser wichtiges Anliegen aufzuklären. Bleibt uns nur noch, Ihnen alles Gute für das Jahr 2008 zu wünschen. Und lassen Sie sich nicht zu unüberlegten, nicht ausreichend geprüften Unterschriften hinreißen – was diese Dinge angeht, geht nämlich immer noch Studieren über Probieren, und nicht umgekehrt.

Herzlichst,
Ihr
SWP-Team

 
 

 

SWP Magazin · Nr. 7 · 2008
Erscheint alle 6 Wochen.

Herausgeber:
SWP-Anwälte
Rather Straße 49d
40476 Düsseldorf

 

Tel.: 0211 – 617373-0
Fax: 0211 – 617373-10

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V.i.S.d.P.: Joachim Piezynski

 
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