![]() |
DAS SCHNELLGERICHT„Krankheitsfälle, Geldwäsche und Dienstwagen“ |
|
||||
KrankheitsfälleBundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.01.2000, Die Anweisung des Arbeitgebers, Arbeitsunfähigkeit unabhängig von der Dauer generell vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Krankheit per Bescheinigung nachzuweisen, betrifft eine Frage der betrieblichen Ordnung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das bedeutet: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nicht durch das Entgeltfortzahlungsgesetz ausgeschlossen. Das Gesetz eröffnet vielmehr dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen ist. Dabei hat der Betriebsrat mitzubestimmen!
|
|||||