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Was ist eigentlich erlaubt bei Krankenrückkehrgesprächen, und was nicht? Welche Fragen müssen beantwortet werden und welche nicht? Welche besseren Lösungen gibt es, wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten geht? Oft werden Krankenrückkehrgespräche in einer Art Stufensystem geführt, das zur Aufklärung der Krankheitsgründe beitragen soll. Von einem solchen Gespräch ist auszugehen, wenn folgende Merkmale (auch einzeln) zutreffen:
Gegen ein "Willkommensgespräch" ist nichts einzuwenden. Aber das Krankenrückkehrgespräch dient weniger der Unterstützung, eher der Disziplinierung. Es ist nicht freiwillig, sondern angeordnet. Im Laufe des
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Gesprächs werden alle Register gezogen, von Lob über Tadel bis hin zu angedrohten Sanktionen. Das Gespräch kann die Grundlage für eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung sein. Denn laut geltender Rechtsprechung ist eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt, wenn eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose vorliegt. Betriebsrat und betroffene Beschäftigte sollten deshalb im Vorfeld eine Taktik für das Gespräch absprechen und sich einigen, wie auf die im Rückkehrgespräch behandelten Fragen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Folgen am besten reagiert wird. Ein Vertreter des Betriebsrats sollte zudem beim Gespräch dabei sein – das ist das Recht des Arbeitnehmers. So, und durch gute Vorbereitung, können mögliche Nachteile und Einschüchterung verhindert werden. Fortsetzung auf nächster Seite
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