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SWP-Magazin: „Auf welcher Grundlage wurden die Bedingungen in Büros und Laboren bewertet?“ Sunderdiek: „Als Grundlage nahm man anstandslos die einschlägigen Bestimmungen der jeweils gültigen Arbeitsstättenrichtlinien und –verordnungen.“ SWP-Magazin: „Wann lag laut der Betriebsvereinbarung ein mehr als geringfügiges Überschreiten von gegebenen Grenzwerten vor?“ Sunderdiek: „Das ist hier klar geregelt – immer wenn es eine Abweichung vom Grundwert um mehr als 5 Prozent gab.“ SWP-Magazin: „Was wurde denn alles geregelt, was Sie für wichtig halten?“ Sunderdiek: „Natürlich waren Temperaturen ein Thema, auch den Lärm hat man nicht vergessen. Sehr positiv ist zudem, dass auch der Flächenbedarf für Bildschirmarbeitsplätze festgeschrieben wurde. Bei weniger als 8 m² je Arbeitsplatz muss laut Betriebsvereinbarung nachgebessert werden. Außerdem geht das Papier auf weitere Belastungen wie Luftfeuchtigkeit, Zugluft und mangelnde Befeuchtung sowie Maßnahmen gegen Geruchsbelästigung ein. Zudem genügt laut Betriebsvereinbarung zur Anzeige eines Problems eine einfache E-Mail an die entsprechende Stelle. Der Fall einer Einigungsstelle ist auch ausdrücklich vorgesehen.“ SWP-Magazin: „Inwiefern?“ Sunderdiek: „Wenn ein Problem beigelegt werden muss, bilden der Betriebsrat und die Unternehmensführung einen paritätischen Ausschuss mit jeweils zwei Mitgliedern, um die Belastungssituation und ihr Ausmaß festzustellen. Nur wenn alle vier Mitglieder anwesend sind ist der Ausschuss beschlussfähig.“
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SWP-Magazin: „Also aus Ihrer Sicht ein Rundum-glücklich-Paket?“ Sunderdiek: „Ziemlich. Sogar Verpflichtungen des Arbeitgebers auf Verringerungen der Arbeitszeit oder Einrichtung eines Home Offices sind in der Betriebsvereinbarung geregelt, sofern der Arbeitgeber die erschwerten Arbeitsbedingungen nicht kurzfristig beseitigt.“ FazitModerne Betriebsparteien, wie die Telekommunikationsfirma und ihr Betriebsrat im Beispiel Stephen Sunderdieks, gehen Probleme mit extremen Arbeitsbedingungen von sich aus an, bevor ein großer Eklat entsteht. Und das ist auch gut so, denn es verbessert das Betriebsklima und kommt der Produktivität zugute. Angesichts von allein 5500 Fällen betriebsbedingter Schwerhörigkeit im Jahr eine sinnvolle und notwendige Haltung. Wenn Sie als Betriebsrat trotzdem bei Problemen mit extremen Bedingungen am Arbeitsplatz auf Granit beißen, denken Sie daran: Die §§ 87 und 91 sind auf Ihrer Seite. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihrer Belegschaft. Es muss nicht zu teuren Rechtsstreitigkeiten kommen – eine Betriebsvereinbarung, bei deren Aufstellung SWP gern hilft, ist der bessere Weg. Egal, ob in Ihrer Firma Lavaströme fließen oder arktische Temperaturen herrschen.
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