SWP magazin

SWP-Magazin: „Wo liegen die erlaubten Grenzwerte?“

Sunderdiek: „Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 Dezibel betragen. Wenn dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 Dezibel überschritten werden. Die VDI Richtlinie 2058 geht von 70 Dezibel bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten aus, man spricht von 55 Dezibel bei überwiegend geistigen Tätigkeiten. Die DIN EN ISO 11690-1 definiert für Tätigkeiten, die eine besondere Konzentration verlangen, gar ein Limit von 45 Dezibel.“

SWP-Magazin: „Wie viele Menschen leiden in Deutschland an berufsbedingter Schwerhörigkeit?“

Sunderdiek: "Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit mit etwa 5500 Fällen im Jahr. In Deutschland sind etwa 5 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während der Arbeit Gehör gefährdendem Lärm von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt. Nach der neuen EU-Richtlinie zu Lärm am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber ab 80 Dezibel für geeigneten Gehörschutz sorgen."

SWP-Magazin: „Wie steht es mit den Grenzen für extreme Temperaturen?“

Sunderdiek: „Da gibt es zunächst einmal Mindesttemperaturen. Bei leichter Tätigkeit im Sitzen sollte die Temperatur 20 Grad nicht unterschreiten, bei mittelschweren Tätigkeiten nicht unter 19 Grad liegen. Bei Tätigkeiten im Stehen oder Gehen sollte die Temperatur bei leichter Tätigkeit 19 Grad nicht unterschreiten, bei mittelschweren Tätigkeiten keine 17 Grad. Bei schweren Tätigkeiten darf sie nicht unter 12 Grad liegen. Was die hohen Quecksilberstände angeht: Generell soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Nur bei darüber liegender Außentemperatur darf die Lufttemperatur in Ausnahmefällen laut Arbeitsstättenrichtlinie von 2001 höher sein.“

SWP-Magazin: „Gibt es zusätzliche Parameter, die Beachtung finden müssen?“

Sunderdiek: „Ja, in Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer etwa 24 Grad betragen. Zudem dürfen die Beschäftigten keiner vermeidbaren Zugluft ausgesetzt sein.“.

Fortsetzung auf nächster Seite

weiter Titelseite zur SWP Webseite SWP Magazin speichern zurück

> Titelseite
> vorherige Seite
> nächste Seite
> zur SWP Webseite
> SWP Magazin speichern