SWP Restrukturierung
Was wir anbieten
SWP – Bundesweite Spezialisten für den Restrukturierungsfall auf Betriebsratsseite.
Sofort vor Ort.
Arbeitgeber verwenden häufig den verharmlosenden Begriff „Restrukturierung“. Sie meinen damit in der Regel eine Betriebsänderung, die verschiedene Komponenten (z. B. Ausgliederungen, Veränderungen der Betriebsorganisation oder Änderungen der Marktausrichtung) beinhalten kann und in der Regel zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen führt.
Hier kommt das SWP-Team ins Spiel. Wir sind eine Arbeitsrechtskanzlei mit Ursprung in Düsseldorf, die ausschließlich Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte (im Folgenden einfach „Betriebsräte“) vertritt. Als seit vielen Jahren im JUVE Handbuch geführte Kanzlei setzen wir unser Know-how ausschließlich auf Arbeitnehmerseite ein – und verfügen insbesondere bei Restrukturierungen über spezielle Erfahrungen, die durch zahlreiche Referenzen belegt werden.
Mit unseren Standorten in Düsseldorf und Frankfurt sind wir die bundesweit schnell verfügbare Eingreiftruppe für den Restrukturierungsfall.
Um es zu betonen: Wir mischen uns nicht in bestehende Mandate ein, sondern werden von unseren Mandanten als eine sinnvolle Ergänzung zu ihrem „Hausanwalt“ angesehen, der in der Regel nicht über eine vergleichbare Erfahrung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen verfügt und nicht ausschließlich Betriebsräte berät. Mit einem Beinbruch gehen Sie schließlich auch zum Spezialisten in eine Klinik, statt zum Hausarzt.
Einfach im Fall der Fälle anrufen, dann sind wir sofort zur Stelle, um mit Ihnen, gerne auch schon bevor die Gespräche mit dem Arbeitgeber beginnen, die weitere Vorgehensweise abzustimmen, damit Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber über Interessenausgleich, Sozialplan und Co. verhandeln können.
Einfach anrufen und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber sein.
nach oben
Unsere Vorgehensweise
Restrukturierungen strukturiert angehen:
Mit den 3 Phasen von SWP den Restrukturierungsfall meistern
Dem SWP-Team geht es vor allem um eine klare Linie für den Restrukturierungsfall. Wir blicken auf weit mehr als tausend Mandate im Bereich Betriebsratsvertretung in den letzten Jahren zurück. Deshalb gehen wir auch Restrukturierungen strukturiert an. Nach der bewährten SWP-Methode: „Erstkontakt. Vorbereiten. Verhandeln.“
Phase 1: Erstkontakt.
-
Dem Betriebsrat entstehen keine Kosten, der Kontakt ist unverbindlich.
-
Es müssen keine Beschlüsse gefasst und der Arbeitgeber noch nicht über den Kontakt zu SWP informiert werden.
Zunächst lassen wir uns sämtliche vorhandenen Informationen und Unterlagen schicken und prüfen sie. Dann besprechen wir telefonisch oder persönlich mit dem Betriebsrat den Sachverhalt:
-
Liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor?
-
Muss der Arbeitgeber Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan führen?
-
Ist der Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetriebsrat für diese Verhandlungen zuständig?
-
Ist das zuständige Gremium berechtigt, SWP als Berater zu beauftragen?
Werden alle Fragen von uns bejaht, entwerfen wir für die nächste Sitzung des Betriebsrates den erforderlichen Tagesordnungspunkt für die Einladung zur Sitzung sowie den Beschluss über unsere Einschaltung in rechtlich einwandfreier Form.
Ziel:
Am Ende dieser Phase kennt der Betriebsrat seine Rechte und kann selbst entscheiden, ob die Einschaltung von SWP sinnvoll ist. Daneben ist er in der Lage, einen rechtlich einwandfreien Beschluss über die Einschaltung von SWP zu fassen.
Phase 2: Vorbereiten.
Vorbereitung der Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
-
Die weitere Tätigkeit von SWP erfolgt ab Phase 2 nur auf Beschluss des Betriebsrates.
-
SWP tritt in Kontakt zum Arbeitgeber und klärt mit ihm die Kosten für die Tätigkeit von SWP.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat definieren wir die Ziele des Betriebsrates und entwickeln die richtige Strategie für die anstehenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei zeigt SWP dem Betriebsrat auf, ob und ggf. mit welchen rechtlichen Mitteln der Betriebsrat seine Zielvorstellungen erreichen kann. Soweit erforderlich nehmen von nun an Stephen Sunderdiek und Jörg Werth von SWP an den Sitzungen des Betriebsrates und den Gesprächen mit dem Arbeitgeber teil.
-
Sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen werden vom Arbeitgeber eingefordert.
-
SWP klärt mit dem Arbeitgeber die Rechtslage hinsichtlich der Punkte Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Zuständigkeit und Beratung.
-
SWP berät den Betriebsrat zur Frage, ob ein weiterer wirtschaftlicher oder technischer Berater eingeschaltet werden sollte.
-
Die Auswertung aller Informationen und Unterlagen erfolgt zusammen mit dem Betriebsrat und, soweit gewünscht, in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft.
Ziel:
Am Ende dieser Phase soll der Betriebsrat in der Lage sein, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über einen Interessenausgleich sowie Sozialplan einzutreten.
Phase 3: Verhandeln
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
In Phase 3 berät SWP grundsätzlich im Betrieb.
SWP nimmt mit dem Betriebsrat an den Gesprächen mit dem Arbeitgeber teil und führt auf Wunsch des Betriebsrates auch die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Das ist auch sinnvoll, schließlich können wir nur so für den Betriebsrat unsere Verhandlungsstärke in die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen einbringen. SWP erstellt in dieser Phase Entwürfe für einen Interessenausgleich und Sozialplan. Wir beraten den Betriebsrat zu Sozialplankonditionen und begründen sowie vertreten diese Konditionen gegenüber dem Arbeitgeber.
Sollten die Verhandlungen scheitern, berät SWP den Betriebsrat zur Errichtung der Einigungsstelle sowie zur Auswahl des Vorsitzenden der Einigungsstelle und zur Anzahl und Auswahl der Beisitzer
SWP führt außerdem für den Betriebsrat die arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG auf Errichtung der Einigungsstelle und übernimmt die Beisitzertätigkeit in der Einigungsstelle.
Ziel:
Das Ziel ist die innerbetriebliche Einigung mit dem Arbeitgeber und Durchsetzung einer sozialverträglicheren Alternative zu der Planung des Arbeitgebers (z.B. erhebliche Verringerung des Personalabbaus, Standorterhalt) sowie die Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze. Daneben aber geht es SWP natürlich auch um die Durchsetzung möglichst guter Sozialplankonditionen für die Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze der Betriebsrat nicht retten kann. Hierbei achtet SWP auf rechtlich einwandfreie und klar verständliche Regelungen für die betroffene Belegschaft.
nach oben
Was Sie davon haben
Profitieren Sie von der Erfahrung aus mehr als 1600 Betriebsrats-Mandaten in 9 Jahren.
Betriebsräten, die mit SWP arbeiten, kommt die Erfahrung aus über 1600 Betriebsratsmandaten zwischen 2001 und 2009 zu gute. Das sind im Schnitt etwa 170 Betriebsratsmandate pro Jahr.
Zudem werden Sie kaum eine andere Kanzlei finden, die auf Ihrer Seite des Verhandlungstisches so spezialisiert ist und bundesweit so mobil agiert.
Insbesondere in der Phase 1 können Sie schon vor einer kostenpflichtigen Beauftragung unsere Einschätzung der Rechtslage einholen und mit uns klären, wie der Betriebsrat weiter vorgehen sollte.
Im Ergebnis:
Immer auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber.
nach oben
Unternehmensberatung für Betriebsräte
in Kooperation mit BR Consultants
In allen Fragen rund ums Betriebsverfassungsrecht sind Betriebsräte bei SWP sehr gut aufgehoben und können mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln. Um dies auch in Fragen zu gewährleisten, die übers juristische weit hinaus gehen, kooperiert SWP mit der Beratungsfirma BR CONSULTANTS, einer führenden Firma in Deutschland, die ausschließlich Betriebsräte berät – ebenso wie SWP im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich.
Lesen Sie im Folgenden, warum die Unterstützung durch BR CONSULTANTS in Ergänzung zur Beratung durch SWP helfen kann, Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber noch zusätzlich zu stärken.
Wenn Betriebsräte mit Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen wegen vom Arbeitgeber geplanter Restrukturierungsmaßnahmen konfrontiert werden, werden ihnen häufig Personalabbaukonzepte vorgelegt. Die Aufgabe des Betriebsrates im Rahmen von § 111 BetrVG ist es, diese Konzepte auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen und Alternativkonzepte zu entwickeln, die sozialverträglicher sind und Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten.
Die Entwicklung solcher Alternativkonzepte erfordert ein besonderes Know-How, über das weder der Betriebsrat noch ein Rechtsberater verfügt.
Solche Arbeiten für den Betriebsrat, die eine wichtige Grundlage für die dann erst zu führenden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sind, sind typische Aufgaben einer Wirtschaftsberatung. Allerdings sind die meisten Wirtschaftsberatungen auf die Beratung von Arbeitgebern ausgerichtet. Die besonderen Bedürfnisse von Betriebsräten werden hier also in der Regel unberücksichtigt bleiben.
Daher kommt für den Betriebsrat in einem solchen Fall nur die Einschaltung einer Unternehmensberatung in Betracht, die auf die Beratung von Betriebsräten spezialisiert ist.
Das Problem ist, dass es hiervon bundesweit nur ganz wenige Unternehmensberatungen gibt. Im Rahmen der Mandate der letzten Jahre konnte SWP die meisten dieser wenigen Anbieter kennen lernen und kann nun eine ausschließlich auf Betriebsräte ausgerichtete Unternehmemsberatung empfehlen, die den Betriebsräten die für ihre Situation passende Kompetenz zur Verfügung stellen kann.
Aufgrund der erheblichen Kosten gibt es häufig Streit über die Berechtigung der Beauftragung einer Unternehmensberatung für den Betriebsrat. In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern ist der Betriebsrat bei interessenausgleichspflichtigen Restrukturierungen nach § 111, Satz 2 BetrVG nach pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, auch neben der Einschaltung eines Anwalts eine Wirtschaftsberatung zu beauftragen.
Die Beauftragung einer Unternehmensberatung kann jedoch nicht die Einschaltung eines Anwaltes ersetzen.
Dies beginnt bereits damit, dass der Anwalt im Streitfall die Berechtigung der Beauftragung eines Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen muss, falls dieser mit dessen Einschaltung nicht einverstanden ist. Darüber hinaus ist nur der Rechtsberater in der Lage, den Betriebsrat in den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu unterstützen. Das Alternativkonzept des Unternehmensberaters ist ihm als Grundlage für die Verhandlungen dabei eine wertvolle Hilfe.
Weitere Informationen über die Leistungen von BR Consultants erhalten Sie unter
www.br-consultants.de sowie telefonisch unter +49 (0)30 280 450 05.

