SWP Beratung bei Betriebsänderungen
Was wir anbieten
SWP – Bundesweite Spezialisten für den Restrukturierungsfall auf Betriebsratsseite.
Sofort vor Ort.
Mit unseren Standorten in Düsseldorf, Frankfurt und Dresden sind wir die bundesweit schnell verfügbare Eingreiftruppe bei Betriebsänderungen.
Einfach im Fall der Fälle anrufen, dann sind wir sofort zur Stelle, um mit Ihnen, gerne auch schon bevor die Gespräche mit dem Arbeitgeber beginnen, die weitere Vorgehensweise abzustimmen, damit Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber über Interessenausgleich, Sozialplan und Co. verhandeln können.
Einfach anrufen und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber sein.
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Unsere Vorgehensweise
Betriebsänderungen strukturiert angehen:
Mit den 3 Phasen von SWP Betriebsänderungen meistern
Dem SWP-Team geht es vor allem um eine klare Linie bei Betriebsänderungen. Deshalb gehen wir auch Betriebsänderungen strukturiert an. Nach der bewährten SWP-Methode: „Erstkontakt. Vorbereiten. Verhandeln.
Phase 1: Erstkontakt.
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Dem Betriebsrat entstehen keine Kosten, der Kontakt ist unverbindlich.
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Es müssen keine Beschlüsse gefasst und der Arbeitgeber noch nicht über den Kontakt zu SWP informiert werden.
Zunächst lassen wir uns sämtliche vorhandenen Informationen und Unterlagen schicken und prüfen sie. Dann besprechen wir telefonisch oder persönlich mit dem Betriebsrat den Sachverhalt:
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Liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor?
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Muss der Arbeitgeber Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan führen?
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Ist der Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetriebsrat für diese Verhandlungen zuständig?
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Ist das zuständige Gremium berechtigt, SWP als Berater zu beauftragen?
Werden alle Fragen von uns bejaht, entwerfen wir für die nächste Sitzung des Betriebsrates den erforderlichen Tagesordnungspunkt für die Einladung zur Sitzung sowie den Beschluss über unsere Einschaltung in rechtlich einwandfreier Form.
Ziel:
Am Ende dieser Phase kennt der Betriebsrat seine Rechte und kann selbst entscheiden, ob die Einschaltung von SWP sinnvoll ist. Daneben ist er in der Lage, einen rechtlich einwandfreien Beschluss über die Einschaltung von SWP zu fassen.
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Phase 2: Vorbereiten.
Vorbereitung der Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
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Die weitere Tätigkeit von SWP erfolgt ab Phase 2 nur auf Beschluss des Betriebsrates.
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SWP tritt in Kontakt zum Arbeitgeber und klärt mit ihm die Kosten für die Tätigkeit von SWP.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat definieren wir die Ziele des Betriebsrates und entwickeln die richtige Strategie für die anstehenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei zeigt SWP dem Betriebsrat auf, ob und ggf. mit welchen rechtlichen Mitteln der Betriebsrat seine Zielvorstellungen erreichen kann. Soweit erforderlich nehmen von nun an Stephen Sunderdiek und Jörg Werth von SWP an den Gesprächen mit dem Arbeitgeber teil.
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Sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen werden vom Arbeitgeber eingefordert.
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SWP klärt mit dem Arbeitgeber die Rechtslage hinsichtlich der Punkte Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Zuständigkeit und Beratung.
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SWP berät den Betriebsrat zur Frage, ob ein weiterer wirtschaftlicher oder technischer Berater eingeschaltet werden sollte.
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Die Auswertung aller Informationen und Unterlagen erfolgt zusammen mit dem Betriebsrat und, soweit gewünscht, in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft.
Ziel:
Am Ende dieser Phase soll der Betriebsrat in der Lage sein, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über einen Interessenausgleich sowie Sozialplan einzutreten.
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Phase 3: Verhandeln
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
In Phase 3 berät SWP grundsätzlich im Betrieb.
SWP nimmt mit dem Betriebsrat an den Gesprächen mit dem Arbeitgeber teil und führt auf Wunsch des Betriebsrates auch die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Das ist auch sinnvoll, schließlich können wir nur so für den Betriebsrat unsere Verhandlungsstärke in die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen einbringen. SWP erstellt in dieser Phase Entwürfe für einen Interessenausgleich und Sozialplan. Wir beraten den Betriebsrat zu Sozialplankonditionen und begründen sowie vertreten diese Konditionen gegenüber dem Arbeitgeber.
Sollten die Verhandlungen scheitern, berät SWP den Betriebsrat zur Errichtung der Einigungsstelle sowie zur Auswahl des Vorsitzenden der Einigungsstelle und zur Anzahl und Auswahl der Beisitzer
SWP führt außerdem für den Betriebsrat die arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG auf Errichtung der Einigungsstelle und übernimmt die Beisitzertätigkeit in der Einigungsstelle.Ziel:
Das Ziel ist die innerbetriebliche Einigung mit dem Arbeitgeber und Durchsetzung einer sozialverträglicheren Alternative zu der Planung des Arbeitgebers (z.B. erhebliche Verringerung des Personalabbaus, Standorterhalt) sowie die Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze. Daneben aber geht es SWP natürlich auch um die Durchsetzung möglichst guter Sozialplankonditionen für die Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze der Betriebsrat nicht retten kann. Hierbei achtet SWP auf rechtlich einwandfreie und klar verständliche Regelungen für die betroffene Belegschaft.
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Was Sie davon haben
Profitieren Sie von der Erfahrung aus mehr als 1700 Betriebsrats-Mandaten seit 2001.
Betriebsräten, die mit SWP arbeiten, kommt die Erfahrung aus über 1700 Betriebsratsmandaten zwischen 2001 und 2011 zu gute. Das sind im Schnitt etwa 170 Betriebsratsmandate pro Jahr.
Zudem werden Sie kaum eine andere Kanzlei finden, die auf Ihrer Seite des Verhandlungstisches so spezialisiert ist und bundesweit so mobil agiert.
Insbesondere in der Phase 1 können Sie schon vor einer kostenpflichtigen Beauftragung unsere erste Einschätzung der Rechtslage einholen und mit uns klären, wie der Betriebsrat weiter vorgehen sollte.
Im Ergebnis:
Immer auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber.

