Arbeitnehmer
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernahm Joachim Piezynski allein in den letzten fünf Jahren rund 1.500 arbeitsrechtliche Mandate. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen, unter anderem bei:
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Abmahnung
- Teilzeit- und Befristungsregelung
- Leistungsabhängige Vergütung
- Versetzungen- und Eingruppierungen
Dazu gehört auch die bundesweite Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.
Unterstützt wird Joachim Piezynski hierbei seit Jahresbeginn 2010 von Stephanie Törkel.
Unser aktuelles Online-Magazin für Arbeitnehmer finden Sie hier ![]()
Häufige Fragen
Es ist nicht nur wichtig, was wir für Sie tun können, sondern auch, wie wir es tun. Daher beantworten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die Zusammenarbeit mit SWP:
Was benötige ich für einen Besprechungstermin?
- Vertragsunterlagen, insbesondere aktueller Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben sowie ggfls. Abmahnungen
- Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung (falls vorhanden)
- (Zwischen-)Zeugnis
- Vergütungsabrechnungen aus den letzten 3 Monaten
- Rechtsschutzversicherungs-Nummer (falls vorhanden)
- 150,00 EUR Honorarvorschuss (falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist)
Nach dem RVG sind die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 EUR zzgl. MwSt. beschränkt und zwar unabhängig davon, wie umfangreich und komplex das zu besprechende Problem ist.
Die Kosten für eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit hängen naturgemäß von Art und Umfang unserer Tätigkeit ab. Sie bemessen sich nach dem so genannten Streitwert. Dieser richtet sich nach dem Verdienst des jeweiligen Arbeitnehmers bzw. bei streitigen Geldforderungen nach deren Höhe. Über die konkrete Höhe der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten informieren wir Sie gern vorab, auch telefonisch.
Da wir zum Zeitpunkt einer telefonischen Terminvereinbarung nicht vorhersehen können, ob sich unsere Tätigkeit auf eine Erstberatung beschränkt oder wir "nach außen" für Sie tätig werden sollen, berechnen wir nicht rechtsschutzversicherten Mandanten einen Honorarvorschuss von 150,00 EUR. Diesen Betrag bitten wir, zum Beratungstermin mitzubringen.
(Wann) Hilft mir eine Rechtsschutzversicherung?
Genau hier hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer beinhaltet. Sie trägt die Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung. Voraussetzung hierfür ist, dass ein so genannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dies ist der Fall bei allen Rechts- und Vertragsverstößen der Arbeitgeber, insbesondere bei:
- Kündigungen
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Ein- oder Umgruppierungen
- Zahlungsverweigerungen
- Zeugnisstreitfragen
- Teilzeit- und Befristungsregelungen
Rufen Sie uns vorab an, falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt und eine bestehende Rechtsschutzversicherung unsere Kosten übernimmt! Denn unser Ziel ist es selbstverständlich, Sie nicht mit unnötigen Kosten zu belasten.
Für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die selbst nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, weisen wir darauf hin, dass sie über den DGB-Rechtsschutz versichert sind. Im Rahmen des DGB-Rechtsschutzes besteht aber keine freie Anwaltswahl. Sie werden durch angestellte Rechtssekretäre vertreten. Unsere Kosten übernimmt der DGB-Rechtsschutz in der Regel nicht. Sie können uns aber - sofern vorhanden - über Ihre eigene Rechtsschutzversicherung beauftragen.
Wie kläre ich mit meiner Rechtsschutzversicherung Ihre Einschaltung?
Ferner rechnen wir direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab, so dass Sie die Kosten nicht etwa erst vorstrecken müssen. Sie müssen dann lediglich eine auf Sie entfallenden Selbstbeteiligung tragen.
Noch etwas: In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Anwaltswahl. Ihr Rechtsschutzversicherer kann Sie daher nicht zwingen, sich an einen bestimmten Anwalt zu wenden. Allein Sie entscheiden darüber, zu welchem Anwalt Sie Vertrauen haben und von wem Sie sich vertreten lassen wollen.
Gibt es auch die Möglichkeit einer Online-Rechtsberatung?
Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass sich Sachverhalte in vielen Fällen nach einem persönlichen Gespräch anders darstellen, als vorab vom Mandanten geschildert. Wir erleben es in den Mandantenbesprechungen immer wieder, dass sich Anhaltspunkte für die Lösung einer streitigen Rechtsfrage aus Vertragsunterlagen (z.B. einer Betriebsvereinbarung oder einem Begleitschreiben) ergeben, aus denen der Mandant die Lösung nicht vermutet hat. Hätten wir diese Mandanten online beraten, hätten sie uns die Unterlagen aller Voraussicht nach nicht übermittelt. Dies hätte zu einem verfälschten Ergebnis unserer Beratung geführt.
Wollen Sie dennoch (ausschließlich) online beraten werden, sollten Sie uns zunächst Ihre Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) sowie Ihre Rechtsfrage per E-Mail an duesseldorf@swp-anwaelte.de schildern. Der E-Mail sollten Sie je nach Problemfall folgende Unterlagen als Word- oder PDF-Datei beifügen:
- Vertragsunterlagen, insbesondere aktueller Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- (Zwischen-)Zeugnis
- Vergütungsabrechnungen aus den letzten 3 Monaten
- Rechtsschutzversicherungs-Nummer (falls vorhanden)
Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie parallel zu der E-Mail-Versendung einen Honorar-Vorschuss in Höhe von 150,00 EUR auf unser Konto bei der
Dresdner Bank
Konto-Nr.: 0367250501
Blz: 300 800 00
unter Angabe Ihres Namens sowie des Stichwortes "Online-Rechtsberatung" zu überweisen.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen und Gutschrift des Betrages werden wir Ihre Fragen umgehend online per E-Mail beantworten. Bei Abschluss des Beratungs-Mandates erhalten Sie auf dem Postweg unsere abschließende Kostenrechnung.
Zu den Kosten der Rechtsberatung unsere Hinweise zu Frage 3 (siehe oben). Sollten die Kosten den dargestellten Rahmen von 190,00 EUR überschreiten, werden wir Sie hierüber per E-Mail vorab informieren und Ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten mitteilen.
Was kann ich von Ihrer Beratung oder Rechtsvertretung erwarten?
Wir wollen Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten und Ihre Rechte nicht nur anmahnen, sondern auch tatsächlich durchsetzen - soweit dies möglich und gewünscht ist.
Um dies zu erreichen, arbeiten wir zunächst gemeinsam mit unseren Mandanten heraus, was ihr eigentliches Ziel ist: Wollen Sie beispielsweise nach dem Ausspruch einer Kündigung um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder wollen Sie eine möglichst hohe Abfindung aushandeln? Diese oder ähnliche Fragen wollen wir zunächst besprechen und dann eine Strategie mit Ihnen abstimmen, die sich an Ihren Zielen orientiert.
Dabei stellen wir Ihnen unseren praktischen Erfahrungsschatz aus rund 1.000 Mandaten allein in den letzten 4 Jahren zur Verfügung.
Es ist eine Binsenweisheit, dass Recht zu haben nicht automatisch bedeutet, Recht zu bekommen. Daher müssen nach unserer Erfahrung nicht nur juristische Erfolgschancen abgewogen werden. Ebenso müssen Faktoren wie die persönliche oder gesundheitliche Belastbarkeit des Mandanten sowie seine beruflichen und finanziellen Möglichkeiten und Perspektiven in die Strategieüberlegungen einfließen. Nur dadurch lässt sich sowohl das juristische, als auch das tatsächliche Maximum einer Rechtsvertretung erzielen.

